Plausibilitätsprüfung

Eine Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung M-V ist, die Abrechnung auf Plausibilität zu prüfen – insbesondere mit Blick auf den Umfang der Leistungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Die Plausibilitätsabteilung unterstützt Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten bei Fragen rund um diese Prüfung.

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Aktuelle Hinweise

August 2016 | Plausibilitätsprüfung
Gleiche Vorgaben für Niedergelassene und Angestellte

Auch mit Einführung des Versorgungsstärkungs- gesetzes im Juli 2015 bleibt die quartalsweise Plausibilitätsprüfung der Zeitprofile bestehen. Dabei werden jetzt Vertrags- und angestellte Ärzte in Bezug auf die zeitlichen Obergrenzen gleich behandelt. Mehr lesen...

Plausibilitätsprüfung

Bei der Plausibilitätsprüfung wird, wie der Name bereits sagt, die Abrechnung auf Plausibilität, insbesondere auf den Umfang der je Tag abgerechneten Leistungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand des Vertragsarztes, geprüft. Mehr lesen...

Sachlich-rechnerische Berichtigung sonstiger Kostenträger

Die sachlich-rechnerischen Berichtigung sonstiger Kostenträger betrifft Verordnungen für Bundeswehrsoldaten
bzw. Polizeibeamte. Die Prüfung wird aufgrund von Beanstandungen dieser sonstiger Kostenträger von der KVMV durchgeführt. Mehr lesen...

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ANSPRECHPARTNER

Dorita Kölling (c) KVMV/Schilder

Dorita Kölling
Abteilungsleiterin

Sekretariat
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Tel.: 0385.7431 373
Fax: 0385.7431 66374
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