August 2016 | Plausibilitätsprüfung
Gleiche Vorgaben für Niedergelassene und Angestellte
Auch mit Einführung des Versorgungsstärkungs- gesetzes im Juli 2015 bleibt die quartalsweise Plausibilitätsprüfung der Zeitprofile bestehen. Dabei werden jetzt Vertrags- und angestellte Ärzte in Bezug auf die zeitlichen Obergrenzen gleich behandelt. Mehr lesen...
Bei der Plausibilitätsprüfung wird, wie der Name bereits sagt, die Abrechnung auf Plausibilität, insbesondere auf den Umfang der je Tag abgerechneten Leistungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand des Vertragsarztes, geprüft. Mehr lesen...
Die sachlich-rechnerischen Berichtigung sonstiger Kostenträger betrifft Verordnungen für Bundeswehrsoldaten
bzw. Polizeibeamte. Die Prüfung wird aufgrund von Beanstandungen dieser sonstiger Kostenträger von der KVMV durchgeführt. Mehr lesen...
Dorita Kölling
Abteilungsleiterin
Sekretariat
Ilona Scholz
Tel.: 0385.7431 373
Fax: 0385.7431 66374
E-Mail: Plausi@kvmv.de