Die sachlich-rechnerischen Berichtigung sonstiger Kostenträger betrifft Verordnungen für Bundeswehrsoldaten
bzw. Polizeibeamte. Die Prüfung wird aufgrund von Beanstandungen dieser sonstiger Kostenträger von der KVMV durchgeführt.
Realisiert wird die Prüfung auf der Grundlage bestehender Verträge auf Bundes- und Landesebene. Das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr – für den Wehrbereich – und das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V – für die Polizei – prüfen die Rechtmäßigkeit der Verordnungen. Stellen sie unzulässige Verordnungen für Bundeswehrsoldaten bzw. Polizeibeamte fest, beantragen sie bei der KVMV Schadenersatzansprüche. Diese Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Abrechnungen gestellt werden. In der Praxis geht es fast ausschließlich um unzulässig ausgestellte Verordnungen – Angabe eines falschen Kostenträgers oder bei Bundeswehrsoldaten kein Notfall für die Verordnung. Der Arzt wird von der KVMV über den Antrag informiert und gegebenenfalls gebeten, den Sachverhalt zu klären (z.B. Angabe des richtigen Kostenträgers) oder eine Stellungnahme (z.B. Begründung des Notfalls) abzugeben, die dann an das entsprechende Amt mit Bitte um Kostenübernahme weitergeleitet wird. Dies ist in den meisten Fällen erfolgreich, so dass diese Prüfung finanziell selten eine Auswirkung auf den Arzt hat. Ist dennoch ein Rückforderungsbetrag vom Arzt zu erstatten, wird dieser durch die KVMV durch eine sachlichrechnerische Richtigstellung festgesetzt und im Wege der Aufrechnung gegen den Honoraranspruch erfüllt.
Vertrag über die ärztliche Versorgung von Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei (PVB), Untersuchungen auf Polizeidiensttauglichkeit sowie Untersuchungen zur Vorbereitung von Personalentscheidungen und betriebs- und fürsorgeärztliche Untersuchungen; Vertrag über die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr/Untersuchungen
zur Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht sowie Untersuchungen zur Vorbereitung von Personalentscheidungen und betriebs- und fürsorgeärztliche Untersuchungen.
Sachlich-rechnerische Berichtigung aufgrund von Beanstandungen sonstiger Kostenträger (Polizei, Wehrbereich).
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (Wehrbereich) und Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz M-V (Polizei) prüfen die Rechtmäßigkeit der Verordnungen und beantragen bei der KVMV Schadensersatzanspruch.
Die Anträge werden von der KVMV auf Rechtmäßigkeit überprüft und die Ärztin/der Arzt wird über den Antrag des entsprechenden Amtes von der KVMV informiert, um den Sachverhalt zu klären.
Bei Fragen zu Verordnungen und zum Verfahrensablauf berät die Abteilung Wirtschaftlichkeitsfragen/Prüfberatung und Plausibilität (WPP) der KVMV.
Dorita Kölling
Abteilungsleiterin
Sekretariat
Ilona Scholz
Tel.: 0385.7431 373
Fax: 0385.7431 66374
E-Mail: Plausi@kvmv.de