Stand: 4. März 2022
Gemeinsamer Aufruf der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer MV zur ärztlichen Unterstützung in der medizinischen Versorgung der Ukraine-Geflüchteten Mehr lesen
Zur Sicherstellung der Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine wurde am 4. März 2022 übereinstimmend mit dem Sozialministerium und dem Innenministerium entschieden, dass die seit 2015 bestehende Rahmenvereinbarung zur Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern für Geflüchtete aus der Ukraine, unabhängig von ihrem aktuellem Aufenthaltsstatus, entsprechend Gültigkeit besitzt.
Demgemäß ist für die medizinische Versorgung ein Berechtigungsschein, ausgestellt durch das zuständige Sozialamt, vor der Behandlung vorzulegen. Die Behandlung von Notfällen ist auch ohne Berechtigungsschein möglich.
Die Rahmenvereinbarung sowie eine Liste mit den zuständigen Sozialämtern sind hier im KVMV-Internetangebot zum Thema "Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen" abrufbar.
Zu Abrechnungsfragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Gruppenleiterin oder an das Sekretariat der Abrechnungsabteilung unter Tel.: 0385.7431 299.
Zum Thema "Covid-19-Schutzimpfungen von Geflüchteten" hat das RKI mit Stand vom 02.03.2022 seine Internetseite mit Ausführungen zum Thema Flucht und Gesundheit aktualisiert und die FAQs angepasst.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Corona-Infoseite der KVMV.
Bei der Ankunft geflüchteter Menschen aus der Ukraine sollten ihnen frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die STIKO für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt. Eine Übersicht zur Priorisierung des Impfangebotes hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V herausgegeben.