Zum 1. September 2015 hat die KVMV mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Rahmenvereinbarung zur ambulanten ärztlichen Versorgung der im Asylbewerberleistungsgesetz genannten Leistungsberechtigten und zur Unterstützung bei der medizinischen Erstaufnahmeuntersuchung und ggf. notwendigen kurativen Behandlung von Flüchtlingen in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach § 75 Abs. 6 SGB V und § 4 AsylbLG sowie § 62 AsylVfG geschlossen.
Das bedeutet, dass diese Rahmenvereinbarung die Versorgung von Asylbewerbern in den Praxen, in Gemeinschaftseinrichtungen sowie im Not- und Bereitschaftsdienst als auch die Versorgung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Notunterkünften (NUF) regelt.
Zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen können neben Vertragsärzten auch Nicht-Vertragsärzte (z.B. pensionierte Ärzte) und Ärzte aus stationären Einrichtungen an dieser Vereinbarung teilnehmen. Die Regelungen für Vertragsärzte gelten für diese Ärzte entsprechend.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Gruppenleiter der Fachgruppen-Bereiche in der Abrechnungsabteilung und die Mitarbeiter der Vertragsabteilung gern auch telefonisch zur Verfügung.
Dirk Martensen
Hauptabteilungsleiter und Abteilungsleiter Verträge
Silke Schlegel, Mitarbeiterin
Tel.: 0385.7431 217
E-Mail: vertrag@kvmv.de