Vorstand der KVMV beschließt Richtlinien zur Verwendung des Strukturfonds
Der Vorstand der KVMV hat bezüglich der Richtlinie gemäß § 105 Abs. 1 a SGB V in Verbindung mit § 9 Ziffer 5 HVM die Finanzierung von Fördermaßnahmen in Gebieten mit (in absehbarer Zeit drohender) Unterversorgung bzw. lokalem Versorgungsbedarf mit Mitteln aus dem Strukturfond beschlossen.