Der Vorstand der KVMV hat eine Strukturfonds-Richtlinie gemäß § 105 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 9 Ziffer 5 HVM beschlossen. Daraus können Maßnahmen in besonders versorgungsrelevanten Gebieten gefördert werden.
Dies betrifft Investitionskostenzuschüsse für Niederlassungen und Gehaltskostenzuschüsse bei der Arztgruppe der Hausärzte, wenn eine Unterversorgung bereits vorliegen sollte (Versorgungsgrad unter 75 %) bzw. wenn aufgrund der Altersstruktur abzusehen ist, dass eine Unterversorgung in den nächsten Jahren eintreten könnte (sogenannte drohende Unterversorgung). Zur Arztgruppe der Hausärzte zählen nach der Definition der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Fachärzte für Allgemeinmedizin, die hausärztlich tätigen Internisten, die Praktischen Ärzte und die Ärzte ohne Gebietsbezeichnung. Darüber hinaus werden auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der GKV und der KVMV vorerst für das Jahr 2025 Zuschläge auf diese Förderungen gewährt. Die maximale Fördersumme beträgt bei Zulassungen insgesamt bis zu 125.000 € und bei Anstellungen insgesamt bis zu 40.000 €.
Für die Arztgruppe der Hausärzte wurde in folgenden Planungsbereichen eine drohende Unterversorgung durch den Landesausschuss in seiner letzten Sitzung festgestellt:
Bergen auf Rügen, Demmin, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Neubrandenburg, Neubrandenburg Umland, Parchim, Pasewalk, Ribnitz-Damgarten, Stralsund Umland, Teterow, Waren, Wolgast
Welche weiteren Bedingungen an die Förderungen geknüpft sind, können Sie hier einsehen.
Die individuelle Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang der jeweiligen Zulassung bzw. Anstellung sowie nach der konkreten Versorgungslage. Darüber hinaus können sich Änderungen aufgrund der zwischenzeitlichen Vergabe von Versorgungsaufträgen oder der zugrundeliegenden Bestimmungen ergeben. An die Förderungen sind weitere Bedingungen geknüpft, die ebenso Änderungen unterliegen und sich damit auf die Förderung auswirken können. Hierzu und zum aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten informieren Sie sich bitte in der Abteilung Sicherstellung der KVMV.
Abteilung Sicherstellung
Kristin Golatowski
Tel.: 0385.7431 362
Fax: 0385.7431 453
E-Mail: KGolatowski@kvmv.de