Niederlassung und Anstellung

Die Möglichkeiten, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, sind vielfältiger als je zuvor. Von der eigenen Zulassung über die Anstellung bis hin zur Gründung von Zweigpraxen ist mittlerweile fast alles möglich. Hier erhalten Sie sowohl einen Überblick mit kompetenten Ansprechpartnern als auch detaillierte Hintergrundinformationen.

Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge

Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge bei Unterversorgung

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern hat für Mittelbereiche des hausärztlichen Versorgungsbereiches, in denen eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt wurde, die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen und die Zahlung fallzahlabhängiger Sicherstellungszuschläge beschlossen. Danach haben Vertragsärzte, denen eine Neuzulassung oder eine Zulassung zur Praxisübernahme in einem Gebiet mit festgestellter oder drohender Unterversorgung erteilt wird, die Möglichkeit, einen Investitionskostenzuschuss zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie hier.

Bereits niedergelassenen Hausärzten in Gebieten mit festgestellter bzw. drohender Unterversorgung werden darüber hinaus fallzahlabhängige Bonuszahlungen bei Überschreiten der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Allgemeinmediziner gewährt.

 

Weitere Voraussetzungen für Investitionskostenzuschüsse und Anstellungsförderungen

Die Gewährung der Investitionskostenzuschüsse und Anstellungsförderungen ist an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Bei weiteren Fragen zu den Förderbedingungen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherstellung der KVMV.

Bedingungen für Investitionskostenzuschüsse:

  1. Der Vertragsarzt verpflichtet sich, seine Tätigkeit mindestens fünf Jahre am Zulassungsort auszuüben.
  2. Es müssen im 2. Abrechnungsquartal bei Übernahme bzw. im 4. Abrechnungsquartal bei neugegründeten Arztpraxen mindestens 50 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahlen der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden.
  3. Bei der Übernahme von Arztpraxen müssen spätestens im 8. Abrechnungsquartal mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahlen der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden. Bei neugegründeten Arztpraxen müssen spätestens im 12. Abrechnungsquartal mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahlen der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden.
  4. Der Vertragsarzt ist zum Zeitpunkt der Zulassung nicht älter als 50 Jahre.
  5. Bei dem Vertragsarzt dürfen keine Umstände vorliegen, die eine volle vertragsärztliche Tätigkeit einschränken.
  6. Sprechstunden sind in ausreichender Zahl abzuhalten und die erforderliche Besuchspraxis ist durchzuführen.
  7. Bei einem Verstoß gegen die unter a) - f) genannten Bedingungen kann der gezahlte Förderbetrag ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Bedingungen für Anstellungsförderungen:

  1. Auf der geförderten Stelle ist die dauerhafte Beschäftigung eines Arztes für mindestens zwei Jahre zu gewährleisten.
  2. Ab dem 4. Abrechnungsquartal muss bei Vollzeitbeschäftigung mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Fallzahl der jeweiligen Fachgruppe erreicht werden. Bei Anstellungen, die nicht einer Vollzeittätigkeit entsprechen, wird die Vergleichsfallzahl entsprechend des tatsächlichen Beschäftigungsumfanges angepasst.
  3. Eine Nachbesetzung der geförderten Arztstelle ist nicht erneut förderungsfähig. Ebenfalls nicht förderungsfähig ist der Verzicht eines zugelassenen Vertragsarztes auf seine Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einem Arzt oder MVZ.
  4. Im Fall von Teilzeitanstellungen erfolgt bei einer nachträglichen Erhöhung der Stundenzahl keine zusätzliche Förderung.
  5. Es ist eine entsprechende vertragliche Verpflichtung der vorgenannten Bedingungen seitens des Antragstellers gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern einzugehen. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen kann der gezahlte Förderbetrag ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

ANSPRECHPARTNER

Abteilung Sicherstellung

Kristin Golatowski
Tel.: 0385.7431 362
Fax: 0385.7431 453
E-Mail: KGolatowski@kvmv.de