Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (LA) hat für Mittelbereiche, in denen eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt wurde, die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen und die Zahlung fallzahlabhängiger Sicherstellungszuschläge beschlossen. Danach haben Vertragsärzte, denen eine Neuzulassung oder eine Zulassung zur Praxisübernahme in einem Gebiet mit festgestellter oder drohender Unterversorgung erteilt wird, die Möglichkeit, einen Investitionskostenzuschuss zu erhalten.
Für die Feststellung einer in absehbarer Zeit drohenden Unterversorgung ist der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen verantwortlich. Bislang wurde eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung nur für die Fachgruppe der Hausärzte festgestellt. Zur Fachgruppe der Hausärzte zählen nach der Definition der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Fachärzte für Allgemeinmedizin, die hausärztlich tätigen Internisten, die Praktischen Ärzte und die Ärzte ohne Gebietsbezeichnung.
Bereits niedergelassenen Hausärzten in Gebieten mit festgestellter bzw. drohender Unterversorgung werden darüber hinaus fallzahlabhängige Bonuszahlungen bei Überschreiten der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der Allgemeinmediziner (MV) gewährt.
Darüber hinaus besteht für bestimmte Fachgebiete auch die Möglichkeit, bei festgestelltem zusätzlichen Versorgungsbedarf einen Investitionskostenzuschuss zu erhalten, sofern zur Erfüllung besonderer Versorgungsbedürfnisse eine Ausschreibung erfolgte.
Die Gewährung aller Investitionskostenzuschüsse wird an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Bitte beachten Sie:
Die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen und Sicherstellungszuschlägen kann nur erfolgen, soweit und solange in dem entsprechenden Gebiet eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung besteht. Aufgrund von (geförderten) Neuzulassungen kann es hier kurzfristig zu Veränderungen kommen, so dass die Gewährung eines Zuschusses unter Umständen nicht mehr möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich bei beabsichtigter Niederlassung deshalb stets bei der KVMV, ob und in welchem Umfang weiterhin Förderungsmöglichkeiten bestehen.
Aktueller Stand
In folgenden Mittelbereichen wurde in der hausärztlichen Versorgung eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt:
Bergen auf Rügen, Demmin, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Neubrandenburg, Neubrandenburg Umland, Parchim, Pasewalk, Ribnitz-Damgarten, Stralsund Umland, Waren.
Stand: LA vom 24. April 2024
Abteilung Sicherstellung
Kristin Golatowski
Tel.: 0385.7431 362
Fax: 0385.7431 453
E-Mail: KGolatowski@kvmv.de