Förderungen für Zulassungen oder Anstellungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch in der fachärztlichen Versorgung möglich. Dies gilt einerseits für Arztgruppen der allgemein fachärztlichen Versorgung gemäß § 12 Abs. 1 der Bedarfsplanungsrichtlinie, wenn der aktuelle Versorgungsgrad im maßgeblichen Planungsbereich unter 100 Prozent liegt. Andererseits können entsprechende Förderungen auch bei der Erfüllung besonderer Versorgungsbedürfnisse bzw. zur Deckung eines besonderen lokalen Versorgungsdefizits gewährt werden, wenn der konkrete Versorgungsauftrag und der Ort der Tätigkeit durch die KVMV ausgeschrieben wurden. Hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern für eine Bezugsregion innerhalb eines nicht unterversorgten Planungsbereichs einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgelegt, können auch auf dieser Grundlage Zulassungen und Anstellungen im fachärztlichen Versorgungsbereich gefördert werden.
Welche weiteren Bedingungen an die Förderungen geknüpft sind, können Sie hier einsehen.
Für welche Fachgruppen und Planungsbereiche derzeit Förderungen aufgrund dieser Regelungen möglich sind, können Sie dieser Übersicht entnehmen:
Fachgruppe | Planungsbereiche | maximale Fördersumme* Zulassung/Anstellung |
---|---|---|
Augenärzte | Stadt Schwerin (Förderung nur für einen konservativ augenärztlichen Versorgungsauftrag) | 25.000 € / 20.000 € |
Augenärzte | Bad Doberan, Güstrow, Ludwigslust, Müritz, Parchim | 50.000 € / 20.000 € |
Dermatologen | Ludwigslust, Mecklenburg-Strelitz, Parchim, Uecker-Randow | 50.000 € / 20.000 € |
Dermatologen | Müritz | 75.000 € / 40.000 € |
Dermatologen | Stadt Neubrandenburg | 100.000 € / 20.000 € |
Dermatologen |
Demmin | 100.000 € / 40.000 € |
Gynäkologen |
Müritz | 50.000 € / 20.000 € |
HNO-Ärzte | Uecker-Randow | 50.000 € / 20.000 € |
HNO-Ärzte | Ludwigslust | 100.000 € / 40.000 € |
Nervenärzte | Bad Doberan, Demmin | 50.000 € / 20.000 € |
Kinderärzte | Ludwigslust, Parchim, Ostvorpommern, Mecklenburg-Strelitz, Nordvorpommern, Wismar/NWM | 50.000 € / 20.000 € |
Die individuelle Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang der jeweiligen Zulassung bzw. Anstellung sowie nach der konkreten Versorgungslage. Darüber hinaus können sich Änderungen aufgrund der zwischenzeitlichen Vergabe von Versorgungsaufträgen oder der zugrundeliegenden Bestimmungen ergeben. An die Förderungen sind weitere Bedingungen geknüpft, die ebenso Änderungen unterliegen und sich damit auf die Förderung auswirken können. Hierzu und zum aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten informieren Sie sich bitte in der Abteilung Sicherstellung der KVMV.
Abteilung Sicherstellung
Kristin Golatowski
Tel.: 0385.7431 362
Fax: 0385.7431 453
E-Mail: KGolatowski@kvmv.de