Niederlassung und Anstellung

Die Möglichkeiten, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, sind vielfältiger als je zuvor. Von der eigenen Zulassung über die Anstellung bis hin zur Gründung von Zweigpraxen ist mittlerweile fast alles möglich. Hier erhalten Sie sowohl einen Überblick mit kompetenten Ansprechpartnern als auch detaillierte Hintergrundinformationen.

Finanzielle Förderungen im fachärztlichen Versorgungsbereich

Förderungen für Zulassungen oder Anstellungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch in der fachärztlichen Versorgung möglich. Dies gilt einerseits für Arztgruppen der allgemein fachärztlichen Versorgung gemäß § 12 Abs. 1 der Bedarfsplanungsrichtlinie, wenn der aktuelle Versorgungsgrad im maßgeblichen Planungsbereich unter 100 Prozent liegt. Andererseits können entsprechende Förderungen auch bei der Erfüllung besonderer Versorgungsbedürfnisse bzw. zur Deckung eines besonderen lokalen Versorgungsdefizits gewährt werden, wenn der konkrete Versorgungsauftrag und der Ort der Tätigkeit durch die KVMV ausgeschrieben wurden. Hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern für eine Bezugsregion innerhalb eines nicht unterversorgten Planungsbereichs einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgelegt, können auch auf dieser Grundlage Zulassungen und Anstellungen im fachärztlichen Versorgungsbereich gefördert werden.

Welche weiteren Bedingungen an die Förderungen geknüpft sind, können Sie hier einsehen.

Für welche Fachgruppen und Planungsbereiche derzeit Förderungen aufgrund dieser Regelungen möglich sind, können Sie dieser Übersicht entnehmen:

Fachgruppe  Planungsbereiche  maximale Fördersumme* Zulassung/Anstellung
Augenärzte Stadt Schwerin (Förderung nur für einen konservativ augenärztlichen Versorgungsauftrag) 25.000 € / 20.000 €
Augenärzte Bad Doberan, Güstrow, Ludwigslust, Müritz, Parchim 50.000 € / 20.000 €
Dermatologen Ludwigslust, Mecklenburg-Strelitz, Parchim, Uecker-Randow 50.000 € / 20.000 €
Dermatologen Müritz 75.000 € / 40.000 €
Dermatologen Stadt Neubrandenburg 100.000 € / 20.000 €
Dermatologen
Demmin 100.000 € / 40.000 €
Gynäkologen
Müritz 50.000 € / 20.000 €
HNO-Ärzte Uecker-Randow 50.000 € / 20.000 €
HNO-Ärzte Ludwigslust 100.000 € / 40.000 €
Nervenärzte Bad Doberan, Demmin 50.000 € / 20.000 €
Kinderärzte Ludwigslust, Parchim, Ostvorpommern, Mecklenburg-Strelitz, Nordvorpommern, Wismar/NWM 50.000 € / 20.000 €

Hinweise:

Die individuelle Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang der jeweiligen Zulassung bzw. Anstellung sowie nach der konkreten Versorgungslage. Darüber hinaus können sich Änderungen aufgrund der zwischenzeitlichen Vergabe von Versorgungsaufträgen oder der zugrundeliegenden Bestimmungen ergeben. An die Förderungen sind weitere Bedingungen geknüpft, die ebenso Änderungen unterliegen und sich damit auf die Förderung auswirken können. Hierzu und zum aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten informieren Sie sich bitte in der Abteilung Sicherstellung der KVMV.

ANSPRECHPARTNER

Abteilung Sicherstellung

Kristin Golatowski
Tel.: 0385.7431 362
Fax: 0385.7431 453
E-Mail: KGolatowski@kvmv.de