Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Krankenhausbehandlung

10.08.2020 | Krankenhausbehandlung
Rahmenvertrag zum Entlassmanagement geändert

Der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement der Krankenhäuser ist zum 1. Juli 2020 entsprechend den Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geändert worden. Mehr lesen...

Krankenhauseinweisung: Richtlinie wurde neu gefasst

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie (KE-RL) beschlossen. Sie trat mit der Veröffentlichung am 30. Mai 2015 im Bundesanzeiger in Kraft. Mit der Neufassung hat der G-BA den Grundsatz "ambulant vor stationär" konkretisiert. Mehr lesen...

Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus

Grundsätzlich ist Krankenhausbehandlung eine der ambulanten Behandlungen nachstehende Leistung. Krankenhausbehandlung bedarf für die Versicherten in jedem Falle einer vorherigen Verordnung durch den Vertragsarzt. Mehr lesen...

Neue Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL)

Seit dem 1. November 2022 regelt die neue KHB-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, welche Kriterien für die medizinische Notwendigkeit der stationären Mitaufnahme bei Menschen mit Behinderungen erfüllt sein müssen und unter welchen Voraussetzungen Begleitpersonen Anspruch auf Krankengeld haben. Mehr lesen...