aus Journal der KVMV,
Juni 2015, S. 10
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie (KE-RL) beschlossen. Sie trat mit der Veröffentlichung am 30. Mai 2015 im Bundesanzeiger in Kraft.
Mit der Neufassung hat der G-BA den Grundsatz "ambulant vor stationär" konkretisiert und in diesem Zusammenhang vor allem die Pflichten der Vertragsärzte zur Prüfung alternativer ambulanter Behandlungsangebote vor der Verordnung einer stationären Behandlung verschärft. Vertragsärzte müssen künftig alle ambulanten Behandlungsangebote im Versorgungsbereich dahingehend prüfen, ob eventuell eine der nachfolgenden Weiterbehandlungsmöglichkeiten im Umfeld besteht:
aus Journal der KVMV,
Juni 2015, S. 10
In Anbetracht der verschärften Prüfungspflichten für Vertragsärzte hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im G-BA gegen die Neufassung gestimmt und darüber hinaus an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) appelliert, diese nicht zu genehmigen. Beides blieb allerdings erfolglos, so dass die Richtlinie nunmehr in Kraft getreten ist und nicht zuletzt zum Schutz vor Prüfungsanträgen der Kassen beachtet werden muss.
Viele der Ärzte oder Einrichtungen, die Patienten alternativ zur stationären Behandlung eventuell ambulant versorgen könnten, sind bereits jetzt über das Internetangebot der KVMV recherchierbar. So kann z.B. mit Hilfe der Arztsuche auch nach Schwerpunktbezeichnungen, Subspezialisierungen u.ä. gesucht werden. Darüber hinaus ist in der Rubrik "Arzt in MV" stets auch eine aktuelle nach Städten, Landkreisen und Fachgebieten gegliederte Übersicht über alle erteilten Ermächtigungen verfügbar. Andere der in der Neufassung der KE-RL genannten Alternativen sind hingegen nur den Krankenkassen bekannt.
In Kenntnis der sich im Praxisalltag ergebenden Umsetzungsprobleme arbeitet die KVMV derzeitig an einer praktikablen Lösung für die Praxis, um die Prüfung der ambulanten Behandlungsalternativen zu erleichtern.
Die Krankenhauseinweisungs-Richtlinie ist auf den Internetseiten des G-BA zu finden.