Bisher konnten Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen in therapeutisch begründeten Fällen die Behandlung ihrer ADS/ADHS-Patienten, die sie seit dem Kindesalter betreuen, bis maximal zur Vollendung des 21. Lebensjahres weiterbehandeln. Diese Altersbegrenzung wurde zum 7. Oktober 2022 aufgehoben(1).
Erwachsene Patienten mit ADS/ADHS* können jetzt über das 21. Lebensjahr hinaus ohne Arztwechsel mit Stimulantien weiterbehandelt werden, sofern die Erkrankung bereits im Kindesalter bestand und eine Fortführung der Therapie begründet ist. Hausärzte dürfen Folgeverordnungen vornehmen, wenn die Aufsicht durch Ärzte(2), die Stimulantien für die genannte Indikation verordnen können, gewährleistet ist.
* ADS/ADHS Aufmerksamkeitdefizit/Hyperaktivitätsstörung
(1) BAnz AT 06.10.2022 B3 – zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage III, Nummer 44 (Stimulantien)
(2) Die Verordnung von Stimulantien bei ADS/ADHS* ist möglich durch Fachärzte für:
und ärztliche Psychotherapeuten mit einer Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder gemäß Bedarfsplanungsrichtlinie
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