Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 15. April 2021 die Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie um eine weitere Ausnahme in Nummer 42 a ergänzt.
Vitamin B6-haltige Arzneimittel (Monopräparate) dürfen mit entsprechender Zulassung zur Behandlung von pyridoxinabhängigen Störungen mit schwerwiegender Symptomatik verordnet werden. Dabei handelt es sich um seltene angeborene Funktionsstörungen Vitamin-B6-abhängiger Enzyme, die teilweise zu schweren Stoffwechselstörungen (z.B. Hyperoxalurie Typ I) führen.
Eine der wenigen Therapiemöglichkeiten kann in der überphysiologischen Gabe von Vitamin B6 bestehen. Da die Behandlung nur bei einem Teil der Patienten anspricht, ist vor der Fortführung einer Behandlung zu prüfen, ob ein Therapieansprechen vorliegt.
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