Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Verordnung von medizinischem Cannabis nicht mehr auf BtM-Rezept

03.04.24, 11:19
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Im Zusammenhang mit der Teil-Legalisierung von Cannabis entfällt zum 1. April 2024 die Verordnung nahezu aller medizinischen Cannabis-Präparate auf BtM-Rezept. Verordnet wird nun auf einem normalen elektronischen Rezept (ggf. Token-Ausdruck) oder auf Muster 16 (Ersatzverfahren).

Davon umfasst sind Cannabis-Pflanzen, -Pflanzenteile und -Blüten, die aus einem Anbau zu medizinischen Zwecken stammen (z.B. Demecan-Blüten), sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol einschließlich Dronabinol und Zubereitungen aus den genannten Stoffen (z.B. Sativex®, Dronabinol-NRF-Rezepturen).

Nur Nabilon (Canemes®) ist auch zukünftig auf BtM-Rezept zu verordnen. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein synthetisches Cannabinoid, das weiterhin in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt ist.

An den Verordnungsvoraussetzungen (gemäß Arzneimittel-Richtlinie) und an der Notwendigkeit, vor der ersten Verordnung zwingend eine Genehmigung der Kassen einzuholen, hat sich nichts geändert.

Aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung des Cannabis-Gesetzes sind die Cannabis-Präparate in den Datenbanken der Praxissoftware noch als BtM gekennzeichnet. Durch das Bundesministerium für Gesundheit wurde daher eine Übergangsfrist eingeräumt, so dass bis zum 30. April 2024 weiterhin BtM-Rezepte für die Verordnung von Medizinal-Cannabis und Sativex® genutzt werden können.

 

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