Verordnungen für Krankenbeförderungen können ab sofort auch im Rahmen einer Fernbehandlung verordnet werden. Der Beschluss zur Anpassung der Krankentransport-Richtlinie ist am 17.12.2024 in Kraft getreten.
Sofern die Erkrankung eine Verordnung im Rahmen der Videosprechstunde nicht ausschließt und alle wichtigen Informationen zum Gesundheitszustand und zur Mobilitätsbeeinträchtigung des Patienten aus einer persönlichen Behandlung bekannt sind, können Krankenbeförderungen per Videosprechstunde verordnet werden.
Verordnungen nach telefonischem Kontakt sind ebenfalls möglich, sofern keine Ermittlung weiterer relevanter Informationen für die Verordnung erforderlich sind und der aktuelle Gesundheitszustand sowie die Mobilitätsbeeinträchtigung bereits im persönlichen Kontakt oder in einer Videosprechstunde erhoben wurden.
Die Entscheidung, ob eine Verordnung für Krankenbeförderung in der Videosprechstunde ausgestellt werden kann, obliegt dem Arzt oder Psychotherapeuten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Verordnung ohne persönlichen Kontakt besteht für den Patienten nicht.
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