Seit Mitte Februar 2022 stehen für den Wirkstoff Lenalidomid generische Fertigarzneimittel zur Verfügung. Demzufolge ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots davon auszugehen, dass die betroffenen Patienten durch die Apotheken Generika ausgehändigt bekommen. Die verordnenden Ärzte können jedoch nicht vorab wissen, für welche Fertigarzneimittel Rabattverträge gelten und somit abgegeben werden müssen.
Um die geforderten Sicherheitsmaßnahmen einhalten zu können, wurde die Arzneimittelverschreibungsverordnung, Paragraph 3a, Absatz 2, Satz 1, mit Wirkung zum 1. März 2022 angepasst. Konkret entfällt für die verordnenden Ärzte die Pflicht zur Aushändigung einer aktuellen Gebrauchsinformation.
Die Patienten bekommen weiterhin vor Beginn der Behandlung das medizinische Informations- und Schulungsmaterial durch die verordnenden Ärzte ausgehändigt, wie es die Fachinformation vorschreibt. Die entsprechende Gebrauchsinformation hingegen wird in den Apotheken zusammen mit der Arzneimittelpackung an die Patienten abgegeben. Im Schulungsmaterial wird nochmalig auf die Gebrauchsinformation hingewiesen.
Die noch im Umlauf befindlichen T-Rezepte können weiterhin verwendet werden. Die Angabe „sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels ausgehändigt“ wird auf dem Rezept gestrichen.
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