Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Oraler Glukosetoleranztest (oGTT): Bezugsweg der Glukose

15.01.25, 14:32
  • Sprechstundenbedarf
Medizinische Bertaung

Die zur Durchführung des Vortests auf Gestationsdiabetes (50 g) bzw. des oralen Glukosetoleranztests (75 g) notwendige Glukose ist Bestandteil der gültigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung.

Beziehbare Darreichungsformen

  • Glukosepulver, das von der Apotheke in Einzelportionen (Tütchen) abgefasst wird oder
  • Fertigarzneimittel in Form trinkfertiger oGTT-Lösungen.

Verordnungsbeispiele für Glukose- „Pulvertütchen“

Rp. 10 x 55 g Glucose-Monohydrat-Pulver (= 50 g Glukose)

Rp. 10 x 82,5 g Glucose-Monohydrat Pulver (= 75 g Glukose)

Hinweise für die Verordnung von Fertigarzneimitteln

Eine Preisübersicht aktuell verfügbarer trinkfertiger Lösungen ist im passwortgeschützten Mitgliederbereich (KV-SafeNet-Portal) unter dem Menüpunkt KV-Info -> Download -> Medizinische Beratung -> Sprechstundenbedarf bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass diese Übersicht weder ab- noch ausschließend ist und Preise sich auch ändern können. Auf die Auswahl wirtschaftlicher Präparate und Packungsgrößen sei nochmals verwiesen.

Hinweise zu unwirtschaftlichen oder vom Bezug über den SSB ausgeschlossenen Präparaten

  • Rezepturen über trinkfertige Lösungen aus der Apotheke (z.B. NRF 13.8) werden von den Kassen als unwirtschaftlich bewertet.
  • Verschiedene auf dem Markt befindliche Produkte als fertig abgefüllte Glukosepulver mit Geschmack (z.B. Glukose 75 g Kirsch Pulver) sind in der Regel als „Lebensmittel“ zugelassen und daher nicht verordnungsfähig und vom Sprechstundenbedarf ausgeschlossen.

Merkblatt (PDF, 103 kB)

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