Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Nirsevimab (Beyfortus®) zur Prophylaxe schwerer Erkrankungen durch RSV-Infektion verordnungsfähig

01.02.24, 09:36
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Seit dem 18. Januar 2024 ist der Wirkstoff Nirsevimab (Beyfortus®) zur Prävention von schweren Erkrankungen, die durch das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV) hervorgerufen werden, verordnungsfähig.

Gemäß Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) kann die Prophylaxe zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Kindern im Alter von ≤12 Lebensmonaten erfolgen, die ein hohes Risiko für schwere RSV-Infektionsverläufe haben. Die Prophylaxe ist bei den Kindern zu Beginn ihrer ersten RSV-Saison angezeigt.

Als Hochrisikopatienten werden Kinder definiert:

  • die wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der RSV-Saison benötigen (zusätzlichen Sauerstoff, Steroide, Bronchodilatatoren, Diuretika),
  • mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern (Shunt-Vitien, pulmonale Hypertonie),
  • mit Trisomie 21 oder
  • gegebenenfalls auch Kinder im Alter von ≤ 6 Monaten, die als Frühgeborene bis zur vollendeten 35. Schwangerschaftswoche geboren wurden.

Im Vergleich zu dem bereits vorher verfügbaren Wirkstoff Palivizumab (Synagis®) erfolgt die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus®) durch eine einmalige Anwendung. Der Antikörper ist in Fertigspritzen verfügbar. Details zu Dosierung und/oder Gegenanzeigen sind der Fachinformation zu entnehmen.

Beyfortus® Produktinformation

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