Seit dem 18. Januar 2024 ist der Wirkstoff Nirsevimab (Beyfortus®) zur Prävention von schweren Erkrankungen, die durch das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV) hervorgerufen werden, verordnungsfähig.
Gemäß Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) kann die Prophylaxe zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Kindern im Alter von ≤12 Lebensmonaten erfolgen, die ein hohes Risiko für schwere RSV-Infektionsverläufe haben. Die Prophylaxe ist bei den Kindern zu Beginn ihrer ersten RSV-Saison angezeigt.
Als Hochrisikopatienten werden Kinder definiert:
Im Vergleich zu dem bereits vorher verfügbaren Wirkstoff Palivizumab (Synagis®) erfolgt die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus®) durch eine einmalige Anwendung. Der Antikörper ist in Fertigspritzen verfügbar. Details zu Dosierung und/oder Gegenanzeigen sind der Fachinformation zu entnehmen.
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