Zum 1. April 2018 sind Neuerungen in Kraft getreten, die Ergebnis der Vereinbarung zum Anforderungskatalog für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken sind:
Seitdem müssen Praxen ein monatliches Update innerhalb der Verordnungssoftware durchführen. Bisher erfolgte die Aktualisierung der Arzneimittelstammdaten mindestens quartalsweise.
Sind die Arzneimittelstammdaten nicht mehr aktuell und ist die Installation seit fünf Arbeitstagen überfällig, erinnert das Praxisverwaltungssystem (PVS) den Arzt künftig mit einem entsprechenden Hinweis an das Update.
Zudem druckt die Software automatisch die Pharmazentralnummer der verordneten Arzneimittel auf das Rezept, um die Kommunikation zwischen Arztpraxis und Apotheke zu vereinfachen und möglichen Fehlinterpretationen durch den Apotheker vorzubeugen.
Auf diese Übergangsregelung der monatlichen Aktualisierung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Bundesschiedsamtes geeinigt. Eine 14-tägige Aktualisierungsfrequenz der Arzneimittelstammdaten, wie sie der GKV-Spitzenverband gefordert hatte, wird nun erst nach Einführung einer standardisierten Schnittstelle durch die Softwareanbieter verpflichtend, die ab voraussichtlich Sommer 2020 den Wechsel der Verordnungssoftware beziehungsweise Arzneimitteldatenbanken erleichtern soll.
KBV PraxisNachrichten: Ab April: Monatliche Aktualisierung der Arzneimittelsoftware
KBV PraxisNachrichten: KBV erleichtert den Wechsel von Verordnungssoftware (inklusive Video)
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