Die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) enthält zwei Übersichten mit Wirkstoffen, die in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten entweder verordnungsfähig (Teil A) oder grundsätzlich von einer Verordnung ausgeschlossen (Teil B) sind.
Mit Wirkung vom 24. Juni 2023 wurde Teil A dieser Anlage erweitert und der Off-Label-Use für vier weitere Arzneimittel – Zytostatika – ermöglicht:
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