Aufgrund bekannter Lieferschwierigkeiten für Aspirin® i.v. soll in Abstimmung zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Bayer Vital GmbH das Arzneimittel nur für Notfälle angewendet werden (akutes Koronarsyndrom). Für Patienten mit vorhandener Schluckfähigkeit sollte der Einsatz von oralen Darreichungsformen erwogen werden.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte der beigefügten Kundeninformation von Bayer Vital GmbH, vom 23. Mai 2023 (BfArM Info vom 7. Juni 2023).
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