Krankenhäuser können ab dem 29. März 2024 bei Patienten, die sich in tagesstationärer Behandlung befinden (täglicher Aufenthalt des Patienten von mindestens sechs Stunden), Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen) verordnen. Bisher war dies nur im Rahmen des Entlassmanagements möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Krankentransport-Richtlinie entsprechend geändert.
Dies gilt jedoch nur für bestimmte Versicherte. Voraussetzung ist für diese ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“. Eine Verordnung ist auch für Patienten bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität möglich. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich.
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