Bislang war unklar, ob eine Krankenfahrt auch zur Vorsorgeuntersuchung verordnet werden kann. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun klargestellt. Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen können für alle Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (z. B. Mammographie-Screening) verordnet werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Folgende Personengruppen sind anspruchsberechtigt:
Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich, auf dem Verordnungsformular ist „b) Ambulante Behandlung" im Abschnitt „Genehmigungsfreie Fahrten“ anzukreuzen.
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: