Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Kinderkrankschreibung dauerhaft per Telefon möglich

18.07.24, 09:15
  • Arbeitsunfähigkeit
Medizinische Beratung

Die ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes ist seit 1. Juli 2024 dauerhaft nach einer telefonischen Anamnese für bis zu fünf Kalendertage möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind ist aufgrund früherer Behandlung in der Praxis bekannt und noch nicht zwölf Jahre alt. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht, wenn das Kind behindert und zugleich auf Hilfe angewiesen ist.
  • Es ist keine Videokonsultation möglich.
  • Es dürfen keine schwerwiegenden Symptome vorliegen, welche eine sofortige persönliche Untersuchung erfordern.

Ein genereller Anspruch auf eine Bescheinigung der Erkrankung des Kindes nach telefonischem Kontakt seitens der Eltern besteht nicht. Die Entscheidung darüber obliegt dem behandelnden Arzt.

Sofern eine weitere Bescheinigung erforderlich ist, muss eine persönliche Untersuchung des erkrankten Kindes durch den Vertragsarzt erfolgt sein.

Für den Versand des Musters 21 kann das Porto über die Kostenpauschale 40129 abgerechnet werden.

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