Die ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes ist seit 1. Juli 2024 dauerhaft nach einer telefonischen Anamnese für bis zu fünf Kalendertage möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein genereller Anspruch auf eine Bescheinigung der Erkrankung des Kindes nach telefonischem Kontakt seitens der Eltern besteht nicht. Die Entscheidung darüber obliegt dem behandelnden Arzt.
Sofern eine weitere Bescheinigung erforderlich ist, muss eine persönliche Untersuchung des erkrankten Kindes durch den Vertragsarzt erfolgt sein.
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