Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Keine Verordnung von Krankenfahrten zur Rehabilitation

05.08.24, 14:38
  • Krankentransport
Medizinische Beratung

In der ärztlichen Praxis häufen sich Forderungen von Patienten zur Ausstellung von Verordnungen für Krankenbeförderungen (Muster 4) im Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen. Dabei berufen sich die Versicherten häufig auf vermeintliche Auskünfte ihrer Krankenkassen, wonach der behandelnde Arzt zur Ausstellung einer solchen Verordnung verpflichtet sei.

Diese Annahme steht jedoch im Widerspruch zur geltenden Krankentransport-Richtlinie. Gemäß § 2 Abs. 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist für Fahrten zu ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen ausdrücklich keine ärztliche Verordnung auszustellen. Die Organisation und Regelung der An- und Abreise zu Rehabilitationsmaßnahmen obliegt den Patienten in direkter Abstimmung mit ihrer zuständigen Krankenkasse.

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