Die zum 1. Juli 2024 eingeführte Blankoverordnung für die Häusliche Krankenpflege (HKP) wird aufgrund fehlender Verträge zwischen den Verbänden der Pflegedienste und den gesetzlichen Krankenkassen in MV noch nicht umgesetzt. Ohne die rechtliche Grundlage dieser Verträge können die Pflegedienste keine Blankoverordnungen entgegennehmen. Häufigkeit und Dauer der HKP-Leistungen müssen daher weiterhin ärztlich festgelegt werden.
Derzeit ist davon auszugehen, dass die HKP-Blankoverordnung frühestens 2025 eingeführt werden kann. Sobald die dazu notwendigen Verträge geschlossen sind, wird darüber informiert.
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