Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Häusliche Krankenpflege: Blankoverordnung ab 1. Juli 2024

30.05.24, 15:11
  • Häusliche Krankenpflege
Medizinische Beratung

Die Einführung der Blankoverordnung zum 1. Juli 2024 bietet die Möglichkeit, dass Pflegefachkräfte in der häuslichen Krankenpflege (HKP) die Häufigkeit und Dauer bestimmter Maßnahmen selbstständig festlegen können. Dazu wird das Formular um die Spalte „Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“ ergänzt, in der Ärzte durch Kennzeichnung entscheiden, ob für die jeweilige Leistung eine Blankoverordnung erstellt werden soll. Nach wie vor obliegt es dem Arzt, die Häufigkeit und Dauer für HKP-Verordnungen weiterhin selbst festzulegen.

Die Einführung des geänderten Formulars erfolgt zum Stichtag 01.07.2024, d.h. das bisherige Verordnungsformular darf nur noch bis zum 30.06.2024 (Ausstellungsdatum) verwendet werden. Die neuen Formulare können ab sofort bestellt werden.

Für folgende Leistungen ist eine Blankoverordnung möglich:

Nr.* Leistung Nr.* Leistung
1 Anleitung bei Grundpflege in der Häuslichkeit 21 Auflegen von Kälteträgern
2 Ausscheidungen 22 Versorgung eines suprapubischen Katheters
3 Ernährung (nur orale Verabreichung) 23 Katheterisierung der Harnblase
4 Körperpflege 27 Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG)
5 Hauswirtschaftliche Versorgung 28 Stomabehandlung
6 Absaugen (nur der oberen Luftwege) 30 Pflege des zentralen Venenkatheters
7 Anleitung bei der Behandlungspflege 31 Wundversorgung einer akuten Wunde
12 Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung 31b Kompressionsstrümpfe/ Kompressionsverband
13 Drainagen (Überprüfen, Versorgen) 31c Stützende Verbände
14 Einlauf/Klistier/Klysma /digitale Enddarmausräumung 31d Bandagen und Orthesen

*laufende Nummer im HKP-Leistungsverzeichnis

Aus Platzgründen stehen nicht alle Maßnahmen, bei denen eine Blankoverordnung möglich ist, auf dem Formular. Diese können im Freitextfeld unter „Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege“ angegeben werden.

Folgende Fallkonstellationen sind bei der Verordnung möglich:

  • „Klassische Verordnung“: Es werden Maßnahmen verordnet mit ärztlich festgelegter Angabe von Häufigkeit und Dauer. In diesem Fall ist der Gesamtverordnungszeitraum anzugeben.
  • „Hybrid-Verordnung“: Es werden Maßnahmen mit ärztlich festgelegter Angabe von Häufigkeit und Dauer verordnet sowie Maßnahmen, bei denen die Pflegefachkräfte die Häufigkeit und Dauer bestimmen. Die Angabe des Gesamtverordnungszeitraums bezieht sich in dem Fall nur auf die ärztlich festgelegten Maßnahmen.
  • „Blankoverordnung“: Es werden nur Maßnahmen verordnet, für die die Pflegefachkräfte Häufigkeit und Dauer selbst bestimmen sollen. Der Gesamtverordnungszeitraum ist nicht zu befüllen.

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