Die Einführung der Blankoverordnung zum 1. Juli 2024 bietet die Möglichkeit, dass Pflegefachkräfte in der häuslichen Krankenpflege (HKP) die Häufigkeit und Dauer bestimmter Maßnahmen selbstständig festlegen können. Dazu wird das Formular um die Spalte „Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“ ergänzt, in der Ärzte durch Kennzeichnung entscheiden, ob für die jeweilige Leistung eine Blankoverordnung erstellt werden soll. Nach wie vor obliegt es dem Arzt, die Häufigkeit und Dauer für HKP-Verordnungen weiterhin selbst festzulegen.
Die Einführung des geänderten Formulars erfolgt zum Stichtag 01.07.2024, d.h. das bisherige Verordnungsformular darf nur noch bis zum 30.06.2024 (Ausstellungsdatum) verwendet werden. Die neuen Formulare können ab sofort bestellt werden.
Für folgende Leistungen ist eine Blankoverordnung möglich:
Nr.* | Leistung | Nr.* | Leistung |
---|---|---|---|
1 | Anleitung bei Grundpflege in der Häuslichkeit | 21 | Auflegen von Kälteträgern |
2 | Ausscheidungen | 22 | Versorgung eines suprapubischen Katheters |
3 | Ernährung (nur orale Verabreichung) | 23 | Katheterisierung der Harnblase |
4 | Körperpflege | 27 | Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) |
5 | Hauswirtschaftliche Versorgung | 28 | Stomabehandlung |
6 | Absaugen (nur der oberen Luftwege) | 30 | Pflege des zentralen Venenkatheters |
7 | Anleitung bei der Behandlungspflege | 31 | Wundversorgung einer akuten Wunde |
12 | Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung | 31b | Kompressionsstrümpfe/ Kompressionsverband |
13 | Drainagen (Überprüfen, Versorgen) | 31c | Stützende Verbände |
14 | Einlauf/Klistier/Klysma /digitale Enddarmausräumung | 31d | Bandagen und Orthesen |
*laufende Nummer im HKP-Leistungsverzeichnis
Aus Platzgründen stehen nicht alle Maßnahmen, bei denen eine Blankoverordnung möglich ist, auf dem Formular. Diese können im Freitextfeld unter „Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege“ angegeben werden.
Folgende Fallkonstellationen sind bei der Verordnung möglich:
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