Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Erinnerung: Dosierungsangabe auf Rezepten

10.06.22, 13:31
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Seit dem 1. November 2020 müssen Ärzte auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass sie dem Patienten einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben haben¹. Die Eingabe erfolgt in das von der Praxis-Software für die Dosierung vorgesehene Feld. Davon ausgenommen sind Rezepte, die durch den Verordnenden selbst eingelöst werden (z.B. bei Sprechstundenbedarf).

Bei der Verordnung von Betäubungsmitteln ist weiterhin die Angabe einer Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe verpflichtend notwendig². Im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, erfolgt der Hinweis "gemäß schriftlicher Anweisung".

Beispiel ACE-Hemmer

  • Einnahme 1x täglich abends:
    Ramipril-xyz-Pharma 2,5 mg 20 Tbl. N1 PZN01234567 ≫0-0-1
  • Dosierungsanweisung oder Medikationsplan liegt vor:
    Ramipril-xyz-Pharma 2,5 mg 20 Tbl. N1 PZN01234567 ≫Dj

 

Beispiel Betäubungsmittel

  • Einnahme mit Anzahl und Tageszeit:
    Oxycodon-xyz-Pharma 20 mg Retardtbl. 20 St. N1 PZN01234567 ≫2 x tägl. (morgens und abends) 1 Tablette
  • Eine schriftliche Dosierungsanweisung liegt vor:
    Fentanyl-xyz-Pharma 12µg/h 5 Matrixpfl. 2,89 mg N1 PZN01234567 ≫gemäß schriftlicher Anweisung

Quellen:

(1) Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVV)mit Stand vom 28.02.2022.

(2) Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

(3) KBV Praxisnachrichten vom 22.10.2020. Arzneimittelrezepte:  Ab November Dosierung angeben

 

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