Seit dem 1. November 2020 müssen Ärzte auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass sie dem Patienten einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben haben¹. Die Eingabe erfolgt in das von der Praxis-Software für die Dosierung vorgesehene Feld. Davon ausgenommen sind Rezepte, die durch den Verordnenden selbst eingelöst werden (z.B. bei Sprechstundenbedarf).
Bei der Verordnung von Betäubungsmitteln ist weiterhin die Angabe einer Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe verpflichtend notwendig². Im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, erfolgt der Hinweis "gemäß schriftlicher Anweisung".
Beispiel ACE-Hemmer
Beispiel Betäubungsmittel
Quellen:
(1) Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVV)mit Stand vom 28.02.2022.
(2) Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
(3) KBV Praxisnachrichten vom 22.10.2020. Arzneimittelrezepte: Ab November Dosierung angeben
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