Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes: angepasstes Formular (Muster 21) ab dem 1. Juli 2024

30.05.24, 15:35
  • Arbeitsunfähigkeit
Medizinische Beratung

Das Muster 21 "Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Krankheit eines Kindes" wird angepasst. In der neuen Version ist das Formular ab dem 1. Juli 2024 gültig und kann ab sofort bestellt werden. Die bisherigen Formulare verlieren am 1. Juli 2024 ihre Gültigkeit und dürfen dann nicht mehr verwendet werden.

Wichtige Anpassungen:

  • Das Ankreuzfeld „Die Art der Erkrankung macht die Betreuung und Beaufsichtigung notwendig“ entfällt, da diese Notwendigkeit bereits aus der Bescheinigung selbst hervorgeht.
  • Es wird zwischen „Kita- oder Schulunfall / -folgen“ und „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“ unterschieden.
  • Das Ankreuzfeld „SER“ wurde neu aufgenommen.
    • „SER“ steht für „Soziales Entschädigungsrecht“ gemäß SGB XIV, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
    • Dieses Feld wird angekreuzt, wenn die Erkrankung des Kindes auf eine anerkannte gesundheitliche Schädigung zurückzuführen ist.

Im Zuge der Anpassung erfolgte eine Klarstellung, dass ein Anspruch auf Kinderkrankengeld auch für die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, auch dann besteht, wenn es das 12. Lebensjahr bereits vollendet hat. Der Anspruch ist nicht neu, jedoch fehlte bisher ein Hinweis in den Erläuterungen zum Vordruck.

 

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