Das Muster 21 "Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Krankheit eines Kindes" wird angepasst. In der neuen Version ist das Formular ab dem 1. Juli 2024 gültig und kann ab sofort bestellt werden. Die bisherigen Formulare verlieren am 1. Juli 2024 ihre Gültigkeit und dürfen dann nicht mehr verwendet werden.
Wichtige Anpassungen:
Im Zuge der Anpassung erfolgte eine Klarstellung, dass ein Anspruch auf Kinderkrankengeld auch für die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, auch dann besteht, wenn es das 12. Lebensjahr bereits vollendet hat. Der Anspruch ist nicht neu, jedoch fehlte bisher ein Hinweis in den Erläuterungen zum Vordruck.
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