Ab 1. Juli 2022 tritt eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie in Kraft: Verordnungsfähig wird damit die Behandlung eingewachsener Zehennägel der Stadien 1 bis 3 mittels Nagelkorrekturspangen durch Podologen. Der Heilmittelkatalog wird ab Juli um zwei neue Diagnosegruppen (UI1, UI2) erweitert. Die Wahl der Diagnosegruppe ergibt sich aus den Stadien des Unguis incarnatus (L60.0):
„UI1“ - Unguis incarnatus Stadium 1: max. 8 Behandlungen
„UI2“ - Unguis incarnatus Stadium 2 bis 3: max. 4 Behandlungen
Somit wird die zeitnahe ärztliche Wiedervorstellung ab Stadium 2 geregelt.
Der Podologe legt die Behandlungsfrequenz selbst fest und erbringt neben der Behandlung (Anlegen, Nachregulierung, Entfernung der Orthonyxiespange) auch eine Fußpflegeberatung.
Bei Verschlechterung des Krankheitsbildes oder Auftreten von Komplikationen ist der Podologe dazu verpflichtet, den verordnenden Arzt zu informieren und den Patienten auf die Notwendigkeit eines Arztbesuches hinzuweisen.
Ausführliche Informationen und weitere Hinweise zur Verordnung finden Sie in der KBV-Praxisinfo: Neues Heilmittel Nagelspangenbehandlung – Hinweise zur Verordnung ab Juli 2022.
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