Zur Abmilderung der aktuellen Liefer- und Versorgungsengpässe insbesondere bei Fiebersäften für Kinder und einigen Antibiotika haben die AOK-NordOst und der Verband der Ersatzkassen (vdek) für bestimmte Wirkstoffe den Verzicht auf Prüfanträge bis zum 25. Januar 2023 erklärt.
Es sollte eine Wirkstoffverordnung ausgestellt werden, um die Versorgung durch die Apotheken vor allem im Notdienst zu erleichtern. Sollten mehrere Präparate notwendig sein, sollte die Wirkstoffverordnung zur Vermeidung von Rücksprachen nur eine Verordnung/Rezeptzeile enthalten.
Wirkstoffverordnungen enthalten u.a. folgende Angaben:
Leider gibt es kein einheitliches Vorgehen aller Krankenkassen. Daher gilt das oben beschriebene Procedere derzeit für folgende Wirkstoffe und Krankenkassen:
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Zusätzlich übernimmt der vdek Kinderarzneimittel für Wirkstoffe der Liste versorgungskritischer Wirkstoffe des BfArM.
Mitgliedskrankenkassen des vdek:
Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk-Handelskrankenkasse, HEK Hanseatische Krankenkasse
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: