Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann der 20-valente Polysaccharid-Konjugat-Impfstoff (PCV20, Apexxnar®) ab dem 13. Januar 2024 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet und über Sprechstundenbedarf bezogen werden. Von der Leistungspflicht der Kassen sind folgende Indikationen umfasst:
Die Schutzimpfungsrichtlinie wurde entsprechend aktualisiert.
Hinweise:
Gleichzeitig entfällt die Leistungspflicht der Kassen für die Anwendung 23-valenter Polysaccharid-Impfstoffe (PPSV23) in den oben genannten Indikationen. Für die sequentielle Indikationsimpfung von Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten 2. bis zum 18. Lebensjahr ist der 23-valente Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23, z.B. Pneumovax®) weiterhin von der STIKO empfohlen und Kassenleistung.
Kontakt:
Medizinische Beratung der KVMV, Tel.: 0385.7431 407
Umsetzung der STIKO-Stellungnahmen zur COVID-19- und Pneumokokken-Impfung (G-BA-Beschluss)
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