Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Aktualisierung zur Verordnung von Therapie-Allergenen

19.06.24, 14:31
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Klarstellung durch die Rechtsabteilung des Herstellers Bencard Allergie GmbH

Bedauerlicherweise hat sich bei der aktuellen Verordnungsinformation zu den Therapie-Allergenen ein Fehler eingeschlichen.

Soweit dargestellt wurde, dass die Landessozialgerichte Hannover und Mainz eine Leistungspflicht für die sich in dem Zulassungsverfahren nach der Therapie-Allergene-Verordnung befindlichen Therapieallergene verneint, ist dieses unzutreffend.

Bisher haben lediglich die Sozialgerichte Hannover und Mainz ein entsprechendes Urteil gefällt. Beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig, da hiergegen jeweils Berufung vor den zuständigen Landessozialgerichten eingelegt wurde. Die Berufung vor dem Landessozialgericht Mainz ist durch die Rücknahme des Prüfantrags der entsprechenden Krankenkassen erledigt, so dass damit letztlich auch den Urteilen des Sozialgerichts keine Bedeutung mehr beigemessen werden kann. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat bisher noch keine Entscheidung getroffen.

Auch wenn bisher noch keine weiteren Prüfanträge durch die gesetzlichen Krankenkassen zugegangen sind, ist zu raten, bei Neueinstellungen entweder zugelassene Therapieallergene oder solche verkehrsfähigen Therapieallergene, die bereits jetzt über Wirksamkeitsnachweise verfügen, einzusetzen.

Hierbei kann die Tabelle der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie hilfreich sein.

 

Nachricht vom 23.04.2024

Nicht zugelassene Therapie-Allergene sind Privatleistung

Änderung der rechtlichen Situation

Die Rechtslage für die Verordnung von Therapie-Allergenen hat sich geändert. Bezugnehmend auf einen unserer Artikel im Journal der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Februar-Ausgabe 2023 bedarf es daher einer Klarstellung.

Richtungsweisende Urteile

Zwei Urteile der Landesgerichte Hannover und Mainz (Ende 2023) kamen zu dem Ergebnis, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für nicht zugelassene Therapie-Allergene nicht übernehmen muss. Nach Rücksprache mit der GKV ergibt sich aus dieser Situation für behandelnde Ärzte ein Regress-Risiko.

Fazit

Nicht zugelassene Therapie-Allergene und deren Anwendung stellen eine Privatleistung dar, auch bei einer bereits laufenden Behandlung. Patienten haben die Möglichkeit, eine Kostenübernahme bei ihren Kassen zu beantragen.

Der KVMV ist bewusst, dass dieses Vorgehen die laufenden Behandlungen stark beeinträchtigen. Im Sinne der Rechtssicherheit ist es leider unumgänglich.

Übersichten von zugelassenen und nicht zugelassenen Therapie-Allergenen stellt das Paul-Ehrlich-Institut auf seinen Internetseiten zur Verfügung.

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