Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Aktualisierte COVID-19-Impfempfehlungen der STIKO sind Kassenleistung

13.05.24, 15:33
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Die aktualisierten COVID-19-Impfempfehlungen der STIKO wurden in der  Schutzimpfungsrichtlinie umgesetzt und sind seit dem 30. April 2024 Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Zusätzlich soll auf Folgendes hingewiesen werden:

  • Unter einer Basisimmunität werden ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte verstanden, davon mindestens eine Impfung (statt vorher 2 Impfungen).
  • Die derzeit verfügbaren variantenangepassten COVID-Impfstoffe sind unabhängig vom COVID-Impfstatus nur für die Gabe einer Einzeldosis zugelassen (ausgenommen bei stark immungeschwächten Personen). Eine Vervollständigung der Basisimmunität durch weitere Impfungen gemäß den STIKO-Empfehlungen erfolgt somit abweichend von der Zulassung.
  • Zur Vervollständigung der Basisimmunität durch weitere Impfungen empfiehlt die STIKO, dass bei 3-maliger Impfung zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen sollte.
  • Jugendlichen ohne Grunderkrankung empfiehlt die STIKO aufgrund der überwiegend milden Verläufe und des sehr geringen Hospitalisierungsrisikos derzeit keine COVID-Impfung.
  • Die Impfstoffe stellt der Bund bereit. Sie werden einmal pro Woche auf Muster 16 für die nächste Woche unter Angabe der Impfstoffnamen, die Anzahl der Dosen und über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Kostenträger mit dem Institutskennzeichen 103609999 bestellt.

Folgende Impfstoffe können bestellt werden:

  • Comirnaty® 1.5 (30µg) ab 12 Jahren (Fertiglösung, 6 Dosen pro Vial)
  • Comirnaty® XBB.1.5 (10µg) im Alter von 5 bis 11 Jahren (Fertiglösung, 6 Dosen pro Vial)
  • Comirnaty® XBB.1.5 (3µg) im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahre (Konzentrat, 10 Dosen pro Vial nach Verdünnung)
  • Nuvaxovid® XBB.1.5 (5µg) ab 12 Jahren (Fertiglösung, 5 Dosen pro Vial)

Das jeweilige Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, gegebenenfalls NaCl-Lösung) sind Praxiskosten.

 

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