Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Verordnungsausschluss für Glinide mit einer Ausnahme

19.10.16, 09:21
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 sind Glinide – Repaglinid und Nateglinid – nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig.

Der Verordnungsausschluss wurde unter Punkt 50 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Anlage III, formuliert und gleichzeitig die ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit für Patienten mit Diabetes mellitus Typ II benannt.

Diese Ausnahmen bestehen nur für Repaglinid unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Kreatinin-Clearance beträgt weniger als 25 ml je Minute.
  2. Alternativen wie die Insulintherapie oder andere orale Antidiabetika sind nicht indiziert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) begründete seine Entscheidung damit, dass ihm bislang "keine wissenschaftlich einwandfrei geführten klinischen Studien mit patientenrelevanten Endpunkten vorliegen, anhand derer der therapeutische Nutzen bzw. die Zweckmäßigkeit dieser – immerhin seit nun 15 Jahren auf dem Markt befindlichen – Wirkstoffgruppe nachgewiesen werden können".

Ausführliche Informationen zu den Änderungen können im Internetangebot des G-BA nachgelesen werden.

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