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Elektronische Patientenakte ab 15. Januar 2025

Ab dem 15. Januar 2025 sollen nach dem Willen des Gesetzgebers alle gesetzlich Krankenversicherten, soweit sie nicht widersprechen, eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Gematik bieten dazu umfangreiches Informationsmaterial für die Praxen an. Dieses enthält Basisinformationen zur Befüllung der Akte, zu den Informations- und Dokumentationspflichten von Ärzten und Psychotherapeuten, den  Zugriffsrechten sowie Hinweise für die Nutzung der ePA im Praxisalltag.

Weitere aktuelle Informationen für die Arztpraxen sowie Termine für Online-Informationsveranstaltungen stellen die KBV und die Gematik auf ihren Websites bereit: