Gesetzlicher Anspruch auf unabhängige ärztliche Zweitmeinung vor definierten planbaren Eingriffen
Zukünftig sind Ärzte, die eine Notwendigkeit für einen der definierten planbaren Eingriffe feststellen (Erstmeiner), verpflichtet, Patienten mündlich und verständlich über ihren Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung zu informieren. Stellt ein Arzt die Indikation zu einer/m:
hat der Patient das Recht, sich vor dem Eingriff eine Zweitmeinung einzuholen. Dies hat in der Regel mindestens zehn Tage vor der geplanten Durchführung des Eingriffes zu erfolgen, um dem Patienten ausreichend Zeit zur Entscheidungsfindung einzuräumen. Ausgenommen sind bösartige Erkrankungen bei den genannten Eingriffen.