Patienten

Als Interessenvertretung der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten sorgt die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV) für eine qualitätsgesicherte ambulante medizinische Versorgung in M-V. Ebenso bietet sie Patienten, Patientenvertretern oder Selbsthilfegruppen Informationen an, die auf dieser Seite bereitgestellt werden.

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Zweitmeinungsverfahren

Gesetzlicher Anspruch auf unabhängige ärztliche Zweitmeinung vor definierten planbaren Eingriffen

Zweitmeinung

Zukünftig sind Ärzte, die eine Notwendigkeit für einen der definierten planbaren Eingriffe feststellen (Erstmeiner), verpflichtet, Patienten mündlich und verständlich über ihren Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung zu informieren. Stellt ein Arzt die Indikation zu einer/m:

  • Mandeloperation (Tonsillektomie, Tonsillotomie),
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie),
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom,
  • Schulterarthroskopie/Knieendoprothrese,
  • Eingriff an der Wirbelsäule,
  • Eingriffe am Herzen – kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen,
  • planbare Implantationen von Herzschrittmachern oder Defibrillatoren,
  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie),

hat der Patient das Recht, sich vor dem Eingriff eine Zweitmeinung einzuholen. Dies hat in der Regel mindestens zehn Tage vor der geplanten Durchführung des Eingriffes zu erfolgen, um dem Patienten ausreichend Zeit zur Entscheidungsfindung einzuräumen. Ausgenommen sind bösartige Erkrankungen bei den genannten Eingriffen.

Zweitmeiner