Patienten

Als Interessenvertretung der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten sorgt die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV) für eine qualitätsgesicherte ambulante medizinische Versorgung in M-V. Ebenso bietet sie Patienten, Patientenvertretern oder Selbsthilfegruppen Informationen an, die auf dieser Seite bereitgestellt werden.

(c) KVMV, Schilder

Patientenquittung

Der Gesetzgeber hat die niedergelassenen Ärzte ab Jahresbeginn 2004 verpflichtet, ihren Patienten auf Wunsch eine Leistungs- und Kostenübersicht zur Verfügung zu stellen. Niedergelassene Ärzte haben die Versicherten schriftlich und in verständlicher Form über die zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen und deren Kosten zu unterrichten. Die Quittung ist entweder direkt im Anschluss an die Behandlung oder quartalsweise (spätestens vier Wochen nach Quartals-Ende) auszuhändigen. Sie ist nur auf Verlangen des Patienten zu erstellen. Die Patienten müssen als Aufwandspauschale je Quittung einen Euro zahlen und zusätzlich eventuelle Versandkosten erstatten.
Die Patientenquittung enthält eine Aufstellung über die ärztlichen Leistungen, die für den jeweiligen Patienten in dem betreffenden Zeitraum vom Arzt erbracht wurden und über die Behandlungskosten, die als ärztliches Entgelt voraussichtlich geltend gemacht werden. Die Behandlungskosten sind durch Zahlungen der Krankenkasse abgegolten. Die Patientenquittung ist somit keine Rechnung.
Aufgrund der gesetzlichen Budgetierung wird der ausgewiesene Betrag nur zum Teil an den Arzt ausgezahlt. Im Durchschnitt erbringen alle Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern rund 15% mehr Leistungen, als von den Krankenkassen bezahlt werden.
Damit die Patienten die Abrechnung auch kontrollieren können, erhalten sie - ebenfalls nur auf Antrag - von ihrer Krankenkasse eine Aufstellung der im jeweils letzten Geschäftsjahr für sie abgerechneten Leistungen und deren Kosten.