Hat es Probleme beim Arztbesuch gegeben? Sind Sie mit dem Verhalten Ihres Arztes, mit seiner ärztlichen Behandlung, mit der Verordnung von Arzneimitteln o.ä. nicht einverstanden?
Bitte bedenken Sie folgendes:
Die Beziehung zwischen dem Arzt und seinem Patienten ist ein ganz besonders sensibles Verhältnis. Wenn Sie als Patient mit einer Erkrankung Ihren Arzt aufsuchen, ist es für Sie das wichtigste, dass Ihre Gesundheit möglichst schnell wiederhergestellt wird. Natürlich ist es auch das besondere Anliegen Ihres Arztes, einen raschen Heilungserfolg zu erzielen.
Gleichzeitig hat Ihr Arzt im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung jedoch auch eine Vielzahl anderer Faktoren zu berücksichtigen. Insbesondere hat er die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten. So ist er beispielsweise an das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Danach müssen die ärztlichen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht ausgeschlossen, dass es in dem sensiblen Arzt-Patienten-Verhältnis auch einmal zu Differenzen und Spannungen kommen kann. Die können überall dort auftreten, wo Menschen miteinander umgehen. Bevor Sie sich über Ihren Arzt beschweren, möchten wir Sie deshalb bitten, den eingetretenen Vorfall noch einmal genau zu überdenken und zu prüfen, ob beispielsweise ein Missverständnis oder eine menschliche Überreaktion vorliegt. In diesem Fall bietet es sich an, mit etwas Abstand noch einmal das Gespräch mit Ihrem Arzt zu suchen, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Sollten Sie indessen der Auffassung sein, dass Ihr Arzt die obliegenden Pflichten nicht eingehalten hat und dass hier die Intervention einer übergeordneten Stelle notwendig ist, so bestehen folgende Möglichkeiten:
Es obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung, die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten zu überwachen. Eine Verletzung vertragsärztlicher Pflichten kommt immer dann in Betracht, wenn die Tätigkeit Ihres Arztes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen ist.
Beispielhaft seien hier die Ablehnung der ärztlichen Behandlung ohne hinreichenden Grund oder die Nichtverordnung eines verordnungsfähigen Arzneimittels trotz medizinischer Notwendigkeit genannt. In diesen Fällen können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Dazu legen Sie den Ihrer Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt bitte kurz schriftlich nieder und senden diesen an die
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Justitiariat
Neumühler Strasse 22
19057 Schwerin
Die Kassenärztliche Vereinigung wird Ihre Beschwerde dann an den betroffenen Arzt weiterleiten und diesem Gelegenheit zu einer eigenen Stellungnahme geben. Sobald eine Rückäußerung des Arztes vorliegt, wird der Sachverhalt insgesamt dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung zur Entscheidung vorgelegt, der über das weitere Vorgehen (z.B. Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei nachgewiesener Verletzung vertragsärztlicher Pflichten) entscheidet. Über das Ergebnis der Vorstandsentscheidung werden Sie selbstverständlich informiert.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihr Arzt Sie nicht entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt hat (Behandlungsfehler) oder eine Verletzung der ärztlichen Berufspflichten vorliegt, so wenden Sie sich bitte ebenfalls schriftlich an die
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9 a
18055 Rostock
Von dort erhalten Sie dann Nachricht über das weitere Vorgehen.
Wenn Sie unsicher sind, ob im Zusammenhang mit einer ärztlichen Pflichtverletzung der Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer betroffen ist, können Sie sich gerne durch eine telefonische Rückfrage bei einer der beiden Körperschaften (KVMV 0385.7431 224, Ärztekammer 0381.49 28 00) vergewissern, dass Ihre Beschwerde auch den richtigen Adressaten findet.