Ohne hausärztliche Versorgung funktioniert kein Gesundheitswesen.
Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin verstehen sich als Hausärztinnen und Hausärzte als Grundpfeiler der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Diese Versorgung auf einem hochstehenden qualitativen Niveau zu gewährleisten, begründet den Anspruch an die Weiterbildung zum Facharzt/in für Allgemeinmedizin.
Allgemeinmedizin beinhaltet die wohnortnahe und zeitnahe Grundversorgung aller Patienten mit allen körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Notfall-, Akut- und Langzeitversorgung sowie Prävention und Rehabilitation.
Das Arbeitsziel der Allgemeinmedizin ist eine fachspezifische hochqualitative Versorgung, die den Schutz des Patienten, aber auch der Gesellschaft vor Fehl-, Unter- oder Überversorgung einschließt.
Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin kooperieren mit den Fachärzten anderer Fachdisziplinen im Sinne der die Allgemeinmedizin überschreitenden Diagnostik und Therapie. Diese Koordinations- und Filterfunktion folgt der ersten diagnostisch-therapeutischen Betreuungsebene der Allgemeinmedizin.
Die Arbeitsweise der Allgemeinmedizin berücksichtigt u.a. somatische, psychosoziale, soziokulturelle und ökologische Aspekte. Bei der Interpretation von Symptomen und Befunden ist es von besonderer Bedeutung, den Patienten, sein Lebenskonzept, seine Einstellung zur Erkrankung sowie sein Umfeld und seine gesellschaftliche Situation zu kennen.
Intensität und Dauer der Arzt-Patienten-Beziehung sowie die erlebte Anamnese stellen die Allgemeinmedizin gegenüber anderen Fachdisziplinen heraus.
Der Arbeitsauftrag der Allgemeinmedizin beinhaltet:
Am 29.07.2020 ist eine neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammer M-V in Kraft getreten. Diese ist damit Grundlage für alle Weiterbildungen, die am 29.07.2020 begonnen haben bzw. zukünftig beginnen werden. Die Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin umfasst 5 Jahre bei weiterbildungsbefugten Ärzten an entsprechenden Weiterbildungsstätten, die sich in stationäre und ambulante Abschnitte unterteilen. Im Einzelnen sind nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer M-V folgende Abschnitte zu absolvieren:
Inhalt und Umfang der Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer M-V geregelt.
Das Kompetenzzentrum ist eine Kooperation der Lehrstühle für Allgemeinmedizin der Universitäten Greifswald und Rostock, der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Aufgabe des Kompetenzzentrums ist es, die Facharztweiterbildung im Fach Allgemeinmedizin im Hinblick auf Qualität und Effizienz zu fördern und weiterzuentwickeln. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der Paragraf 75a SGB V.
Die Angebote des Kompetenzzentrums umfassen u.a.:
Finanziert werden die Angebote durch Mittel der Kassenärztlichen Vereinigung, der gesetzlichen und der privaten Kranken-versicherungen.
Die Teilnahme an allen Angeboten ist für Ärztinnen und Ärzte in der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin kostenfrei. Für die Teilnahme ist eine Einschreibung erforderlich.
Weitere Informationen sowie das Formular zur Einschreibung erhalten Sie auf der Internetseite des KWMV.