Die KVMV fördert gemeinsam mit den Krankenkassen die ambulante Weiterbildung zur Erlangung der Facharztbezeichnung mit einem monatlichen Gehaltskostenzuschuss. Grundlage ist die auf Bundesebene geschlossene Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).
Die Förderungsvoraussetzungen sind dem Statut über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern in seiner gültigen Fassung zu entnehmen.
Der Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung beträgt im ambulanten Bereich 5.400 € je Vollzeitstelle. Im Bereich der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Zuschüsse, wenn sich die weiterbildende Praxis in einem von Unterversorgung bedrohten (250 €) oder in einem tatsächlich unterversorgten Gebiet (500 €) befindet.
Neben der Allgemeinmedizin werden seit Oktober 2016 auch weitere Fachgebiete der Grundversorgung gefördert. Welche Fachgebiete das sind, legen die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Krankenkassen jährlich auf Landesebene fest.
Eine Stellenbegrenzung für die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gibt es gegenwärtig nicht. Für die finanzielle Förderung der übrigen Fachgebiete stehen in Mecklenburg-Vorpommern aktuell rund 38 Förderstellen zur Verfügung.
Förderfähige Facharztgruppen:
Augenheilkunde (konservative)
Allgemeinchirurgie
Orthopädie -u. Unfallchirurgie
Dermatologie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
HNO-Heilkunde
Nervenheilkunde (inklusive Psychiatrie und Neurologie)
Kinder- und Jugendmedizin
Physikalische und Rehabilitative Medizin
Urologie
Innere Medizin (fachärztlich, ohne Schwerpunkt)
Fachärzte für Allgemeinmedizin erhalten auf Antrag nach Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern eine Erstattung der Aufwendungen, die durch die Teilnahme an Kursen von insgesamt 80 Stunden Dauer entsprechend der Weiterbildungsordnung M-V für die Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin entstanden sind, bis zu einer Höhe von 800 Euro.
Die KVMV erstattet ebenso Fachärzten der unmittelbaren Patientenversorgung (mit Ausnahme von Fachärzten für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Fachärzten für Humangenetik) bei vertragsärztlicher Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag die Aufwendungen, die durch die Teilnahme am Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“ entstanden sind, bis zu einer Höhe von 800 Euro.
Im Fall der Anstellung in einer Vertragsarztpraxis bzw. in einem MVZ ist ein Tätigkeitsumfang von mindestens 40 Stunden pro Woche Voraussetzung für die Zahlungen.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung der Kosten generell ausgeschlossen ist, wenn der Kursnachweis bei der Antragsstellung älter als sechs Jahre ist oder für Fachärzte für Allgemeinmedizin das Datum der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit bei der Antragstellung mehr als vier Jahre zurückliegt.
Niedergelassene Fachärzte der unmittelbaren Patientenversorgung (mit Ausnahme von Fachärzten für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Fachärzten für Humangenetik) erhalten auf Antrag für den Aufwand der Absolvierung der 40-stündigen Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin eine Kostenpauschale in Höhe von 1.000 €. Voraussetzung für die Gewährung der Pauschale ist die Vorlage der von der zuständigen Ärztekammer ausgestellten Teilnahmebescheinigung über die Absolvierung der Kursweiterbildung. Die Beantragung der Pauschale ist innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Ausstellung der entsprechenden Teilnahmebescheinigung der Ärztekammer möglich.