Bereits während des Medizinstudiums besteht für Studierende die Möglichkeit im Rahmen von Blockpraktika, Kleingruppen- seminaren, Famulatur und Praktischen Jahr den ambulanten Versorgungsbereich kennenzulernen. Auf diese Weise erhalten Medizinstudierende frühzeitig Einblick in die Arbeit eines niedergelassenen Arztes und die verschiedenen Möglichkeiten, ambulant tätig zu sein. Dies kann insbesondere für die Entscheidung über die berufliche Zukunft und den Weg in eine ambulante Tätigkeit hilfreich sein. Die Kassenärztliche Vereinigung M-V bietet daher unterschiedliche Unterstützungsangebote für Studierende.
Die KVMV unterstützt angehende Mediziner bereits während des Studiums, wenn diese ihr gefordertes Kleingruppenseminar und Blockpraktikum im Fach Allgemeinmedizin in einer Lehrpraxis außerhalb der Universitätsstädte absolvieren. Die Förderung dient dazu, den Studierenden einen Anreiz zu geben, die Arbeit als Hausarzt, vor allem in ländlichen Regionen, kennenzulernen und die sich dadurch eventuell ergebenden finanziellen Belastungen (Anfahrtskosten zur Lehrpraxis) zu reduzieren.
Die Unterstützung durch die KV erfolgt in Form eines Fahrkostenzuschusses in Höhe von 20 Cent/km.
Sie studieren an einer der beiden Landesuniversitäten in M-V und haben Ihr Blockpraktikum/Kleingruppenseminar in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis außerhalb von Rostock oder Greifswald absolviert? Dann können Sie hier das Antragsformular zur Beantragung der finanziellen Förderung erhalten:
Famulaturen bieten eine sehr gute Gelegenheit, die ambulante Versorgung kennen zu lernen und erweisen sich oft als echte Entscheidungshilfe.
Die insgesamt viermonatige Famulatur ist ein durch die Approbationsordnung vorgeschriebenes Praktikum mit dem Zweck, sich mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Sie ist nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bis zum Beginn des Praktischen Jahres während der unterrichtsfreien Zeiten abzuleisten. Die insgesamt viermonatige Famulatur erfolgt in unterschiedlichen Einrichtungen, wovon ein Monat in einer ambulanten Einrichtung und ein Monat bei einem Hausarzt absolviert werden müssen.
Die KVMV unterstützt Studierende bei der Absolvierung des ambulanten Famulaturabschnittes bei einem mit vollem Versorgungsauftrag in MV tätigen Vertragsarzt bzw. angestellten Arzt in einer Vertragsarztpraxis bzw. MVZ mit einem Tätigkeitsumfang von 40 Stunden pro Woche mit einem Taschengeld in Höhe von 100 Euro pro Monat (Basisförderung). Bei der Absolvierung der Famulatur außerhalb der Universitätsstädte sowie deren Stadt-Umland-Räume erhalten Studierende, die ihre Famulatur in Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund oder Wismar absolvieren, einen Lenkungszuschlag von weiteren
100 Euro monatlich. Dass auch die Arbeit auf dem Land attraktiv sein kann, können Studierende erfahren, wenn diese ihre geforderte Famulatur bei einem Vertragsarzt in einer ländlichen Region absolvieren. Dies unterstützt die KVMV mit einem Lenkungszuschlag von zusätzlich 300 Euro pro Monat.
a) Basisförderung: Absolvierung der Famulatur innerhalb der Universitätsstadt und deren Stadt-Umland-Räumen = 100 Euro pro Monat
Stadt-Umland-Räume der Universitätsstädte | |
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Rostock |
Admannshagen-Bargeshagen, Bentwisch, Broderstorf, Dummerstorf, Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Mönchhagen, Papendorf, Roggentin, Rövershagen |
Greifswald |
Diedrichshagen, Hinrichshagen, Kemnitz, Levenhagen, Neuenkirchen, Mesekenhagen, Wackerow, Weitenhagen |
b) Lenkungszuschlag: Absolvierung der Famulatur in einer der weiteren Städte (Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar) = zusätzlich 100 Euro pro Monat
c) Erweiterter Lenkungszuschlag: Absolvierung der Famulatur in allen ländlichen Regionen (alle übrigen Städte und Gemeinden, die nicht in Pkt. a) und b) aufgeführt sind) = zusätzlich 300 Euro pro Monat
Eine anteilige Auszahlung der Basisförderung ist möglich: Für eine 15-tägige Famulatur in einer Haus- bzw. Facharztpraxis wird dann z.B. ein Zuschuss in Höhe von 50 Euro gezahlt. Lenkungszuschläge werden grundsätzlich nur bei Absolvierung eines vollen Monats in einer unter b) oder c) genannten Region gezahlt. Ein Splitting ist in diesem Fall nicht möglich.
Die Antragstellung muss innerhalb von vier Wochen nach absolvierter Famulatur durch die Vertragsarztpraxis erfolgen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt auf das Konto der Studierenden.
Die genannte Förderung findet ausschließlich für Famulaturen Anwendung, welche ab dem 01.07.2024 absolviert wurden. Für Famulaturen, die bis einschließlich 30.06.2024 absolviert werden, gelten die bis dahin gültigen Bestimmungen.
Die KVMV unterstützt Studierende bei Absolvierung des ambulanten Famulaturabschnittes in M-V mit einem Taschengeld in Höhe von 200 Euro pro Monat. Dass auch die Arbeit auf dem Land attraktiv sein kann, können Studierende erfahren, wenn diese ihre geforderte Famulatur bei einem Vertragsarzt in einer ländlichen Region absolvieren. Dies unterstützt die KVMV zusätzlich mit einem Lenkungszuschlag von weiteren 100 € monatlich.
Eine anteilige Auszahlung des Zuschusses ist möglich: Für eine 15-tägige Famulatur in einer Haus- bzw. Facharztpraxis wird dann z.B. ein Zuschuss in Höhe von 100 Euro gezahlt. Der Lenkungszuschlag von 100 Euro bei Absolvierung der Famulatur in Praxen außerhalb der Universitätsstädte wird allerdings nur je vollen Monat gezahlt.
Die Antragstellung muss vor Beginn (spätestens vor Ablauf) der Famulatur durch die Vertragsarztpraxis zu erfolgen. Nach Abschluss der Famulatur muss der KVMV, Referat Weiterbildung, das Zeugnis der Famulatur unaufgefordert zugesandt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Eingang des Famulaturzeugnisses direkt auf das Konto der Studierenden.
Das Praktische Jahr (PJ) findet im letzten Jahr des Medizinstudiums statt und hat den Zweck, die Medizinstudierenden auf die selbstständige ärztliche Tätigkeit vorzubereiten. Es handelt sich dabei um eine 48-wöchige praktische Ausbildung, die in drei Abschnitte (Tertiale) von jeweils 16 Wochen gegliedert ist. Eines der drei Tertiale kann dabei in der Allgemeinmedizin absolviert werden.
Die KVMV und das Land Mecklenburg-Vorpommern fördern gemeinsam die Absolvierung des allgemeinmedizinischen PJ-Tertials in den von den Landesuniversitäten Rostock und Greifswald anerkannten Lehrpraxen für maximal 16 Wochen. Wird das Praktikum bei einem niedergelassenen Hausarzt absolviert, können Studierende der beiden Landesuniversitäten eine finanzielle Förderung in Höhe von 200 € je vollem Monat erhalten (Basisförderung). Wird das PJ-Tertial darüber hinaus in einer niedergelassenen Hausarztpraxis außerhalb der Universitätsstädte des Landes absolviert, können die Studierenden einen Lenkungszuschlag in Höhe von weiteren 200 € pro Monat erhalten. Einen erweiterten Lenkungszuschlag gibt es zudem, sofern die Studierenden ihr PJ-Tertial außerhalb der Universitätsstädte speziell in einem von der KVMV als förderwürdig anerkanntem Gebiet absolvieren. Studierende erhalten dann neben dem Basissatz von 200 € je vollem Monat ab dem 1. Januar 2023 einen sogenannten erweiterten Lenkungszuschlag in Höhe von 800 € je Monat.
In folgenden Gebieten (Mittelbereiche lt. Bedarfsplanung Ärzte/Krankenkassen) wird aktuell der erweiterte Lenkungszuschlag gewährt:
Hagenow, Parchim, Ribnitz-Damgarten, Demmin, Pasewalk, Stralsund-Umland, Neubrandenburg-Umland
Die Antragsstellung erfolgt durch die Lehrpraxis und hat vor Beginn des allgemeinmedizinischen Tertials bei der KVMV zu erfolgen. Nach Absolvierung des Tertials ist der KVMV unaufgefordert das PJ-Zeugnis vorzulegen, um die Auszahlung der Unterstützungszahlung auf das Konto der/des Studierenden zu veranlassen. Aufgrund der Begrenzung der Fördermittel erfolgt die Bearbeitung der Anträge nach Antragseingang.
Das Antragsformular kann im Institut für Allgemeinmedizin der jeweiligen Landesuniversität oder im Referat Weiterbildung der KVMV angefordert werden.