Termin | Abgabefrist für Antragsunterlagen |
---|---|
15.01.2025 | 11.12.2024 |
12.02.2025 | 08.01.2025 |
05.03.2025 | 29.01.2025 |
26.03.2025 | 19.02.2025 |
16.04.2025 | 12.03.2025 |
14.05.2025 | 09.04.2025 |
04.06.2025 | 30.04.2025 |
25.06.2025 | 21.05.2025 |
16.07.2025 | 11.06.2025 |
13.08.2025 | 09.07.2025 |
03.09.2025 | 30.07.2025 |
17.09.2025 | 13.08.2025 |
08.10.2025 | 03.09.2025 |
29.10.2025 | 24.09.2025 |
26.11.2025 | 22.10.2025 |
17.12.2025 | 12.11.2025 |
Termin | Abgabefrist für Antragsunterlagen |
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12.02.2025 | 08.01.2025 |
16.04.2025 | 12.03.2025 |
25.06.2025 | 21.05.2025 |
03.09.2025 | 30.07.2025 |
08.10.2025 | 03.09.2025 |
17.12.2025 | 12.11.2025 |
Die Anträge sind schriftlich an den zuständigen Zulassungsausschuss zu richten.
Hinweis: Ein Antrag wird dem Zulassungsausschuss zu einem bestimmten Sitzungstermin in der Regel nur dann vorgelegt werden, wenn er bis zum genannten Abgabetermin gemäß § 18 Ärzte-ZV vollständig eingereicht wurde.
Die Vorlage des Antrags zum nächsten Sitzungstermin kann nicht garantiert werden, da im Einzelfall zunächst eine besondere Prüfung und Bearbeitung des Antrags durch die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses oder die Einholung von Stellungnahmen der am Verfahren Beteiligten (Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und Krankenkassenverbände) notwendig werden kann.
Sie können das Antragsformular auf unserer Webseite als pdf-Dokument herunterladen und direkt ausfüllen. Anschließend drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben ihn.
Wenn Sie den Antrag "per Hand" ausfüllen möchten, drucken Sie sich das Formular einfach aus. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte per Post oder reichen ihn persönlich bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses ein.
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bearbeitung und Vorbereitung der Anträge für die Sitzung des Zulassungsausschusses ist es unbedingt erforderlich, dass die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens zur Abgabefrist der entsprechenden Sitzung an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses übersandt werden.
Anträge, bei denen Stellungnahmen der Vertragsparteien eingeholt werden müssen (Sonderbedarf, MVZ-Neugründung und Ermächtigung etc.) erfordern eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 bis 6 Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen! Bei später eingehenden Anträgen kann eine Aufnahme auf die Tagesordnung nicht garantiert werden.
Bitte beachten Sie, dass für genehmigungspflichtige Leistungen eine gesonderte Genehmigung zur Abrechnung bei der KVMV zu beantragen ist. Eine Übersicht dieser Leistungen und die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf unserer Webseite. Es wird darauf hingewiesen, dass Vertragsärzte und MVZ für alle angestellten Ärztinnen und Ärzte jeweils gesondert einen Antrag auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für genehmigungspflichtige Leistungen stellen müssen.