Recht und Verträge

Hier stehen die gesetzlichen und vertraglichen Erfordernisse für die vertragsärztliche Versorgung im Mittelpunkt. Sie finden zusammengefasst Satzungen und Richtlinien, ausgewählte Verträge und Vereinbarungen speziell für unser Land als auch auf Bundesebene. Dazu bietet die KVMV rechtliche Informationen zu verschiedenen Themen des Praxisalltages an.

(c) KVMV, Schrubbe

Steigerungssätze für Leistungen der GOÄ

Mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verpflichtet worden, die ärztliche Versorgung in den brancheneinheitlichen Standardtarifen mit den in diesen Tarifen versicherten ärztlichen Leistungen sicherzustellen.

Da in diesem Zusammenhang seitens der KBV mitgeteilt wurde, dass sie nicht beabsichtigt, gesonderte Vereinbarungen oder Festlegungen zu treffen, sind die Leistungen einschließlich der belegärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgendermaßen abzurechnen und zu vergüten:

  • Leistungen nach Abschnitt M sowie nach Nummer 437 bis zum 1,16-Fachen des Gebührensatzes,
  • Leistungen nach den Abschnitten A, E und O bis zum 1,38-Fachen des Gebührensatzes und
  • die übrigen Leistungen bis zum 1,8-Fachen des Gebührensatzes.

Für die Vergütung von in den §§ 115 b (amb. OP im Krankenhaus) und 116 b bis 119 (ambulante Behandlung in Einrichtungen) des SGB V genannten Leistungen durch Krankenhäuser gilt das Vorstehende entsprechend, wenn diese für die eingangs genannten Versicherten im Rahmen der dort genannten Tarife erbracht werden.
Nachfragen hinsichtlich der Einzelheiten sind zu richten an die Leiterin der Abrechnungsabteilung, Maren Gläser, Tel.: 0385.7431 299.)

ANSPRECHPARTNER

Thomas Schmidt (c) KVMV, Schilder

Assessor Thomas Schmidt

Sekretariat des Justitiariats
Astrid Ebert, Dorothea Hube

Tel.: 0385.7431 224
Tel.: 0385.7431 221
Fax: 0385.7431 452
E-Mail: justitiar@kvmv.de