Hilfe bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Praxis bietet eine Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie beinhaltet notwendige Maßnahmen und Mustertexte für ein Verarbeitungsverzeichnis und eine Patienteninformation.
Hinweis: Das in den KBV-Informationen enthaltene Muster einer Patienteninformation wurde vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V angepasst. Er empfiehlt, diese Information nicht nur in der Praxis auszuhängen, sondern den Patienten, die in der Praxis erscheinen, auch zu übergeben und diese Übergabe an den Versicherten in geeigneter Weise zu dokumentieren. Wenn der Patient die Annahme ablehnt, wäre dies ebenfalls zu dokumentieren.
Ab sofort bietet der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V für Ärzte eine telefonische Sprechstunde an zusätzlich zu seinem Beratungsangebot zur Umsetzung der DSGVO.
montags von 17 bis 19 Uhr:
Tel.: 0385.594 9440 bei Lydia Kämpfe
Tel.: 0385.594 9446 bei Werner Baulig
Assessor Thomas Schmidt
Sekretariat des Justitiariats
Astrid Ebert, Dorothea Hube
Tel.: 0385.7431 224
Tel.: 0385.7431 221
Fax: 0385.7431 452
E-Mail: justitiar@kvmv.de