Sie haben Ihre hauptberufliche ärztliche Tätigkeit bereits beendet, möchten aber gern noch Kollegen als Vertreter helfend zur Seite stehen, wenn einmal "Not am Mann" ist? Lassen Sie sich hier in unsere Vertreter-Liste aufnehmen!
Für die Aufnahme in die Vertreterliste füllen Sie bitte das Formular "Praxisvertretungen" aus. Sofern Sie nicht im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sind, benötigen wir weiterhin die Facharzturkunde und die Approbation bzw. einen Auszug Ihrer Arztregistereintragung.
Sie sind vorübergehend daran gehindert, Ihre ärztliche Tätigkeit in Ihrer Praxis auszuüben? Hier können Sie sich über die Voraussetzungen für die notwendige Vertretung informieren.
Dauert die Vertretung länger als eine Woche, so ist sie der KV mitzuteilen.
Ein Vertragsarzt darf sich bei Krankheit, Urlaub, Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder an einer Wehrübung innerhalb von 12 Monaten bis zu einer Dauer von 3 Monaten vertreten lassen. In diesem Fall ist die Vertretung gegenüber der KV anzuzeigen, sofern sie länger als eine Woche dauert. Wenn die Vertretung länger als 3 Monate dauert, muss die darüber hinausgehende Dauer der Vertretung der Praxis durch den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden. Für die Genehmigung ist der Antrag auf Vertretung über 3 Monate hinaus an die KV zu senden.
Eine Vertragsärztin kann sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung bis zu einer Dauer von 12 Monaten vertreten lassen. Die darüber hinausgehende Zeit ist mit dem Antrag auf Vertretung über 12 Monate hinaus durch den Vorstand der KV zu genehmigen.
Abteilung Sicherstellung
Ines Paschke
Tel.: 0385.7431 388
Stefanie Schütz
Tel.: 0385.7431 358
E-Mail: arztregister@kvmv.de