Neu niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzten in den Gebieten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung (konservative tätige Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde u. Geburtshilfe, Haut- u. Geschlechtskrankheiten, HNO-Heilkunde, Kinder- u. Jugendmedizin, Nervenärzte/Psychiatrie/Neurologie/Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Orthopädie/Physikalische u. Rehabilitative Medizin, Urologie), die eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erhalten oder einen Antrag auf Zulassung gestellt haben, kann bei Bedarf für die Dauer von 6 Monaten ein zugelassener Vertragsarzt als Mentor zur Seite gestellt werden. Dieser kann zum Beispiel in Fragen der Praxisgründung, Praxisführung oder administrativ-organisatorischen Fragen unterstützen. Der Mentor erhält hierfür auf Antrag eine Aufwandspauschale von 1.000 € je Mentee, insgesamt maximal 3.000 € pro Jahr. Voraussetzung ist, dass der Vertragsarzt zuvor von der KVMV als Mentor anerkannt wurde. Gleichzeitig ist der KVMV die zwischen dem Mentor und dem Mentee geschlossene Vereinbarung über einen Zeitraum von 6 Monaten zum Mentoring vorzulegen.
Ausnahmen:
oder