Um einen Einblick in die vertragsärztliche Tätigkeit zu erhalten, besteht für Fachärzte der unmittelbaren Patientenversorgung (mit Ausnahme von Fachärzten für Allgemeinmedizin), die bislang nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilgenommen haben und sich für eine vertragsärztliche Tätigkeit interessieren, seit dem 1. Januar 2018 die Möglichkeit in einer Vertragsarztpraxis für einen Zeitraum von bis zu 5 Werktagen zu hospitieren. Für den durch die Hospitation entstehenden Aufwand kann der hospitationsgebende Arzt auf Antrag eine Aufwandspauschale von 100 € pro Hospitationstag, maximal für drei Hospitationen im Jahr, erhalten. Voraussetzung für die Hospitation ist, dass die Vertragsarztpraxis in welcher die Hospitation stattfinden soll, zuvor von der KVMV als Hospitationspraxis anerkannt wurde. Gleichzeitig ist der KVMV die zwischen dem Vertragsarzt und dem Hospitanten geschlossene Vereinbarung über die Hospitation vorzulegen.
Ausnahmen: