Vertragsärzte, die eine Weiterbildungsbefugnis bzw. deren Verlängerung nach 5 Jahren erhalten, um sich an der ambulanten Weiterbildung in der Allgemeinmedizin oder einem der förderfähigen Fachgebiete der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zu beteiligen, werden seit dem 1. Januar 2018 für den damit einhergehenden administrativen und organisatorischen Aufwand auf Antrag mit einer Pauschale in Höhe von 1.000 € durch die KVMV gefördert.
Achtung: Die erstmalige Verlängerung der persönlichen Befugnis nach einem Jahr sowie Änderungen des Weiterbildungsumfanges sind von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.
Niedergelassenen Vertragsärzten und Medizinische Versorgungszentren, die eine Förderung (gem. Abschnitt I Zff. 1., 2. und 4. Sicherstellungsstatut der KVMV) für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung erhalten, kann auf Antrag ein Zuschuss für die Aufwendungen der tatsächlich entstandenen Lohnnebenkosten gewährt werden. Der Zuschuss erfolgt in Höhe von maximal 1.000 € monatlich für die ersten drei Monate der Beschäftigung.
Wichtiger Hinweis: Wird die Weiterbildung in derselben Fachrichtung bei einem oder mehreren Weiterbildern absolviert, kann jeweils nur der erste ambulante Weiterbilder die Erstattung der Lohnnebenkosten beantragen.
Voraussetzungen:
Die Kassenärztliche Vereinigung prüft unaufgefordert bei jedem eingereichten Antrag zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung, ob die Voraussetzungen für die Erstattung der Lohnnebenkosten erfüllt sind und stellt dem Weiterbilder das entsprechende Antragsformular zur Verfügung.