Niederlassung und Anstellung

Die Möglichkeiten, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, sind vielfältiger als je zuvor. Von der eigenen Zulassung über die Anstellung bis hin zur Gründung von Zweigpraxen ist mittlerweile fast alles möglich. Hier erhalten Sie sowohl einen Überblick mit kompetenten Ansprechpartnern als auch detaillierte Hintergrundinformationen.

Tätigkeit als Belegarzt

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Belegarzt? Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Möglichkeiten.

Die Anerkennung als Belegarzt setzt voraus, dass an dem betreffenden Krankenhaus eine Belegabteilung der entsprechenden Fachrichtung nach Maßgabe der Gebietsbezeichnung (Schwerpunkt) der Weiterbildungsordnung in Übereinstimmung mit dem Krankenhausplan eingerichtet ist.

Anträge zum Herunterladen

Der Antrag ist an die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Sicherstellung, zu richten und wird nach den im Bundesmantelvertrag-Ärzte festgelegten Bestimmungen geprüft und dem Vorstand der KVMV zur Beschlussfassung vorgelegt.

ANSPRECHPARTNER

Abteilung Sicherstellung

Grit Liborius
Tel.: 0385.7431 365
Fax: 0385.7432 453
E-Mail: GLiborius@kvmv.de