Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Belegarzt? Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Möglichkeiten.
Die Anerkennung als Belegarzt setzt voraus, dass an dem betreffenden Krankenhaus eine Belegabteilung der entsprechenden Fachrichtung nach Maßgabe der Gebietsbezeichnung (Schwerpunkt) der Weiterbildungsordnung in Übereinstimmung mit dem Krankenhausplan eingerichtet ist.
Der Antrag ist an die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Sicherstellung, zu richten und wird nach den im Bundesmantelvertrag-Ärzte festgelegten Bestimmungen geprüft und dem Vorstand der KVMV zur Beschlussfassung vorgelegt.
Abteilung Sicherstellung
Grit Liborius
Tel.: 0385.7431 365
Fax: 0385.7432 453
E-Mail: GLiborius@kvmv.de