Der BKK-Landesverband NORD hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass er grundsätzlich nicht beabsichtige, sich in das Verordnungsprocedere der Vertragsärzte, in welcher Form auch immer, einzumischen.
Die übrigen Landesverbände der Krankenkassen haben entweder aktiv an der Erstellung der Tabelle mitgearbeitet, ihr Einverständnis geäußert oder keinerlei Reaktion gezeigt und damit ebenso diese Regelung zur Verordnungsfähigkeit von Sachmitteln unterstützt.
(aus Journal der KVMV, September 2010, S. 9)