Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente erhalten, haben seit 1. Oktober 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf einen für sie verständlichen Medikationsplan. Dieser wird vom behandelnden Arzt erstellt.
Zum bundeseinheitlichen Medikationsplan haben sich Ärzte aus M-V mit Fragen an die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV) gewandt. Unter anderem bewegte viele Niedergelassene, ob sie sich bis Oktober 2016 einen Barcodescanner und neuen Drucker anschaffen müssen. Eine Verpflichtung dafür gibt es nicht. Der Barcodescanner soll das Aktualisieren des Medikationsplanes erleichtern. Mit ihm können die Daten in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingelesen werden. Der Barcode hat eine Hilfsfunktion. Ist er aufgrund eines fehlenden Scanners nicht nutzbar, kann die Medikation manuell in das System eingegeben werden. Der Medikationsplan muss mit einem Laserdrucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi gedruckt werden, damit der Barcode eine entsprechende Qualität aufweist.
Des Weiteren wird der zeitliche Ablauf der Einführung des Medikationsplanes nachgefragt. Dieser ist wie folgt gestuft:
Wichtige Informationen rund um das Thema "Medikationsplan" finden Sie auch im Internetangebot der KBV.